Erasmus+ Auslandspraktikum
Sammle wertvolle Praxiserfahrung im Ausland und tauche mit einem Erasmus+ Auslandspraktikum in eine neue Arbeitswelt ein. Du stärkst Deine beruflichen Kompetenzen, verbesserst Deine Sprachkenntnisse und knüpfst internationale Kontakte. Mach den nächsten Schritt für Deine Zukunft – mit Erasmus+!
Auslandspraktikum mit Erasmus+
Praktikum in einem Erasmus+ Programmland
Als Studierende/r an einer deutschen Hochschule hast Du die Möglichkeit, mit einer Erasmus+ Förderung ein Praktikum in einem von über 30 Programmländern zu absolvieren und wertvolle internationale Berufserfahrung zu sammeln. Für konkrete Fragen zum Bewerbungsprozess, der Organisation des Auslandpraktikums oder den Dir zustehenden Förderraten, kannst Du Dich an das International Office oder die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule wenden.
Nachfolgend findest Du die wichtigsten Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren.
Als Studierende/r kann Dein Praktikum mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Deine Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt
- Du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist
- Du ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 Programmländer absolvieren möchtest
Als Graduierte/r oder Absolvent/Absolventin kann Dein Praktikum mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Du aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung hast, bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurdest (Kontingent je Studienphase = Zwölf Monate)
- Du durch Deine Heimathochschule innerhalb Deines letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurdest
- Du den akademischen Abschluss vorweisen kannst oder alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen hast
- Du ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 Programmländer absolvieren möchtest
- das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach Deinem Abschluss beendet wird
- Finanzielle Zuschüsse für Deinen Praktikumsaufenthalt, die sich an den festgelegten Ländergruppen orientieren
- Die akademische Anerkennung Deines Praktikums
- die Unterstützung bei der sprachlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS)
- eine finanzielle Unterstützung, sofern Du mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zum Zielort und zurückreist (zu klären mit Deiner Heimathochschule)
- Sofern Du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast, Deine Kinder mit ins Ausland nehmen möchtest, aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommst oder neben dem Studium erwerbstätig bist, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss erhalten
- Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Insgesamt kannst Du bis zu 36 Monate für Dein Studium und/oder Dein Praktikum gefördert werden:
- Dein Kontingent pro Studienphase/-zyklus (Bachelor, Master, Promotion) beträgt zwölf Monate
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) ist eine Förderung von 24 Monaten möglich sowie zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. sechs Monate Studium mit Erasmus+ und zwei Mal zwei Monate Praktikum)
- Die Praktikumsdauer beträgt mindestens zwei und maximal zwölf Monate
Die Höhe des Stipendiums ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.
- Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Deinem Land und dem Zielland
- Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium beantragen
- Entfernung zwischen den Ländern und Verfügbarkeit anderer Finanzhilfen
Als Erasmus+ Studierende/r bist Du von den Gebühren für Unterricht, Anmeldung, Prüfungen und Zugang zu den Laboratorien und Bibliotheken der aufnehmenden Einrichtung befreit. Zudem kann die Förderung ggf. durch eine finanzielle Zusatzförderung ergänzt werden. Die Festlegung der monatlichen Förderrate obliegt Deiner Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Gleichberechtigung und Mittelausschöpfung getroffen.
Für Fragen rund um die Förderbedingungen stehen Dir die Mitarbeitenden der International Offices und die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule zur Verfügung.
Praktikum in einem Erasmus+ Partnerland
Als Studierende/r oder Graduierte/r an einer deutschen Hochschule hast Du die Möglichkeit, mit einer Erasmus+ Förderung ein Praktikum in einem Partnerland zu absolvieren und wertvolle internationale Berufserfahrung zu sammeln. Für konkrete Fragen zum Bewerbungsprozess, der Organisation des Auslandpraktikums oder den Dir zustehenden Förderraten, kannst Du Dich an das International Office oder an die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule wenden.
Nachfolgend findest Du die wichtigsten Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren sowie einen Überblick über die Förderraten.
Als Studierende/r kann Dein Praktikum mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Deine Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt und die Hochschule ein Projekt in der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern im Rahmen des Programms Erasmus+ hat
- Du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist
- Du ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 Programmländer absolvieren möchtest
Als Graduierte/r oder Absolvent/Absolventin kann Dein Praktikum mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Du aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung hast, bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurdest (Kontingent je Studienphase = Zwölf Monate)
- Du durch Deine Heimathochschule innerhalb Deines letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurdest
- Du den akademischen Abschluss vorweisen kannst oder alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen hast,
- Du ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem förderfähigen Partnerland absolvieren möchtest
- das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach Deinem Abschluss beendet wird
- Finanzielle Zuschüsse für Deinen Praktikumsaufenthalt
- Die akademische Anerkennung Deines Praktikums
- die Unterstützung bei der sprachlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS)
- eine finanzielle Unterstützung, sofern du mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zum Zielort und zurückreist (zu klären mit Deiner Heimathochschule)
- Einen finanziellen Zuschuss kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, wenn:
- Du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast
- Du Dein/e Kind/er mit ins Ausland nehmen möchtest
- Du aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommst
- Du neben dem Studium erwerbstätig bist
- oder Du als Studierende/r aus einem Partnerland nach Deutschland kommst und dabei auf ökonomische Hürden stößt
- Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Insgesamt kannst Du bis zu 36 Monate für Dein Studium und/oder Dein Praktikum gefördert werden:
- Dein Kontingent pro Studienphase/-zyklus (Bachelor, Master, Promotion) beträgt zwölf Monate
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) ist eine Förderung von 24 Monaten möglich sowie zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. sechs Monate Studium und zwei Mal zwei Monate Praktikum im Ausland)
- Die Praktikumsdauer beträgt mindestens zwei und maximal zwölf Monate
Die Höhe des Stipendiums ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, z. B.
- Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium beantragen
- Entfernung zwischen den Ländern und Verfügbarkeit anderer Finanzhilfen
Als Erasmus+ Studierende/r bist Du von den Gebühren für Unterricht, Anmeldung, Prüfungen und Zugang zu den Laboratorien und Bibliotheken der aufnehmenden Einrichtung befreit. Zudem kann die Förderung ggf. durch eine finanzielle Zusatzförderung ergänzt werden. Die Festlegung der monatlichen Förderrate obliegt Deiner Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Gleichberechtigung und Mittelausschöpfung getroffen.
Für Fragen rund um die Förderbedingungen stehen Dir die Mitarbeitenden der International Offices und die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule zur Verfügung.