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Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)

Um am Programm Erasmus+ teilnehmen zu können, muss die Hochschule im Besitz einer gültigen „Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) sein. Diese legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die Hochschuleinrichtungen bei der Beantragung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des Programms erfüllen müssen.

Um eine ECHE zu erhalten, müssen Hochschulen sich im Rahmen des jährlich von der EU-Kommission durchgeführten Aufrufs zur Beantragung einer ECHE bewerben. Sobald Ihre Hochschule im Besitz einer ECHE ist, ist diese für die gesamte Programmgeneration (2021-2027) gültig.

Hochschulen können die ECHE über das Funding & Tenders Portal der EU-Kommission beantragen. Das Onlineverfahren und die Bearbeitung werden durch die EACEA (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur) gesteuert.

Neue Hochschulen im Erasmus+ Programm, Hochschulen, die in den letzten drei Aufrufen nicht aktiv waren oder die bei der Anwendung der ECHE-Grundsätze nach Bewertung der Nationalen Agentur weniger gut abgeschnitten haben, nutzen das vollständige Antragsformular.

Bitte beachten Sie: Das Ausfüllen des Antragsformulars erfordert sehr präzise und detaillierte Angaben. In den verschiedenen Abschnitten des Antragsformulars ist zu erläutern, wie Ihre Hochschule die ECHE-Grundsätze über den beantragten Zeitraum erfüllen wird.

Ihr European Policy Statement (EPS) sollte widerspiegeln, wie Ihre Hochschule Erasmus+ nach der Vergabe der ECHE implementieren will. Aus dem EPS soll hervorgehen, dass es in der beantragenden Hochschule bereits ein Bewusstsein und eine hohe Bereitschaft zur Umsetzung der verschiedenen Punkte der ECHE gibt. Zukünftige Strategien, Vorhaben und Entwicklungen sollen ebenfalls beschrieben und im Laufe der Programmgeneration erreicht werden.

Die aktuellen Fristen zur Einreichung des ECHE Antragsformulars finden Sie hier.

Die NA DAAD informiert zeitnah über weitere Fristen zur ECHE-Antragstellung für die nächste Programmgeneration 2028.

Die Nationale Agentur unterstützt Hochschulen im Antragsverfahren. Ein Bewertungsausschuss, bestehend aus Mitarbeitenden der Exekutivagentur des Direktorats für Bildung und Kultur (EACEA) und der Europäischen Kommission, wird die Anträge für die Verleihung der Charta bewerten. Der Ausschuss stützt sich dabei auf das Urteil unabhängiger Experten und Expertinnen.

Die ECHE sowie die begleitenden Unterlagen sind bis zum Ende der Programmgeneration die Grundlage für die Begleitung der Hochschulen durch die Nationale Agentur. Durch Besuche, Berichterstattung, Auswertung von Teilnehmendenberichten und weitere Beratungsaktivitäten unterstützt die Nationale Agentur Hochschulen auf dem Weg zum Erreichen der Programmziele – mit besonderem Fokus auf Ausweitung der Teilhabe, Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit.

Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten die Grundsätze der Charta formuliert.

Folgende Ziele wurden festgeschrieben:

  • Inklusion: Erarbeitung von Anti-Diskriminierungs-Strategien in der Förderung für Menschen aus benachteiligten Verhältnissen (unterrepräsentierte Gruppen)
  • Digitalisierung: Sicherstellung der Umsetzung der Mindestanforderungen für das digitale Mobilitätsmanagement; Förderung der Nutzung der Erasmus+ Mobile App für Studierende
  • Nachhaltigkeit: Maßnahmen zur Begrenzung und Kompensation der durch physische Mobilität verursachten Umweltbelastungen
  • Demokratische Teilhabe: Unterstützung der aktiven Beteiligung von Studierenden und Personal an Mobilitätsaktivitäten oder Kooperationsprojekten vor, während und nach der Teilnahme

Das Serviceinstrument der EU KOM „ECHE: Make it work for you!“ hilft dabei, herauszufinden, wie gut Ihre Institution die Grundsätze der ECHE umsetzt und welche Bereiche noch Entwicklungspotenzial haben.

Die Erasmus+ Studierendencharta hebt die Rechte und Pflichten der Studierenden hervor, die an Erasmus+ teilnehmen. Die Erasmus-Studierendencharta legt insbesondere die grundlegenden Ansprüche, wie zum Beispiel kostenlose Studiengebühren und volle Anerkennung von Studien- oder Praktikumsaufenthalten im Ausland fest.