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Jean Monnet-Aktionen

Die Erasmus+ Jean Monnet-Aktionen (2021-2027) umfassen einerseits Aktionen zur Unterstützung der EU-bezogenen Lehre und Forschung an Hochschulen, andererseits Aktionen zur Förderung des EU-Unterrichts an Schulen und Berufsschulen. Die Letzteren richten sich auch an Anbieter der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung.

Das vielfältige Förderangebot teilt sich in drei übergeordnete Bereiche, zu denen jeweils mehrere spezifische Aktionen gehören.

Jean Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung

Diese Aktionen fördern die Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien an Hochschulen weltweit. Unter EU-Studien ist das Studium Europas in seiner Gesamtheit mit besonderem Schwerpunkt auf der EU-Dimension, sowohl aus interner als auch aus globaler Perspektive, zu verstehen. Die Aktionen stehen allen Fachrichtungen offen, solange ein EU-Blickwinkel untersucht wird. Konkret fallen drei Aktionen in diesen Bereich:

  • Module: kurze Lehrprogramme von mindestens 40 Stunden pro Studienjahr auf dem Gebiet der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschule angeboten werden. Sie können sich auf allgemeine, spezifische oder multidisziplinäre Aspekte von EU-bezogenen Thematiken konzentrieren und können daher von mehreren Dozenten und Dozentinnen angeboten werden. Auch Sommerkurse oder Intensivkurse sind möglich.
  • Lehrstühle: für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Spezialisierung auf Studien zur Europäischen Union. Im Rahmen des Jean-Monnet-Lehrstuhls müssen mindestens 90 Lehrstunden pro Studienjahr durch den/die Jean Monnet-Lehrstuhlinhaber/in selbst unterrichtet werden. Er/sie kann auch ein Team haben, das die Aktivitäten des Lehrstuhls unterstützt und erweitert, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher Lehrstunden.
  • Centres of Excellence: Forschungs- und Wissenszentren zu EU-Themen, die Fachwissen und die Kompetenzen hochrangiger Expertinnen und Experten bündeln. Sie haben das Ziel, Synergien zwischen verschiedenen Disziplinen und Ressourcen in europäischen Studien zu entwickeln und gemeinsame transnationale Aktivitäten zu schaffen.

Jean Monnet-Aktionen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Diese Aktionen bieten Fördermöglichkeiten für Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrkräftebildende Hochschulen und Einrichtungen für Lehrkräfteweiterbildung in Bezug auf die europäische Dimension des Schulunterrichts und insbesondere für den Europaunterricht. Ziel ist es, ein besseres Verständnis der EU und ihrer Institutionen in Schulen und Berufsschulen zu unterstützen (ISCED 1 – 4). Konkret fallen zwei Aktionen in diesen Bereich:

  • Teacher Trainings (Schulungen für Lehrkräfte)
    Im Rahmen der “Teacher Trainings“ entwickeln lehrkräftebildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrkräfteweiterbildung Bildungsangebote zu EU-Themen für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU-Themen zu etablieren.
  • Learning EU-Initiatives (Über die EU in der Schule lernen)
    Antragsberechtigt sind Schulen und Berufsbildungseinrichtungen.
    Diese sollten ein oder mehrere spezifische EU-Themen (u. a. Werte, Geschichte, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) in den Unterricht einbeziehen. Die Aktivitäten müssen während des Schuljahres unterrichtet werden und können Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen. Die Anbieter können die Aktivitäten selbst oder mit Unterstützung von Hochschulen oder anderen einschlägigen Organisationen entwickeln.

Jean Monnet-Politische Debatte

In diesem Bereich werden einerseits Thematische Netzwerke im Hochschulbereich und andererseits Netzwerke in weiteren Bildungsbereichen, die Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrkräftebildende Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zusammenbringen, gefördert. Es gehören also zwei Aktionen zu diesem Oberthema:

  • Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung: Es werden zum einen Netzwerke im Bereich der EU-internen Politik und zum anderen im Bereich der EU-externen Politik mit jeweils jährlich wechselnden Themen und Schwerpunkten gefördert. Zu den Aktivitäten gehören die Sammlung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten, Studien, Artikeln sowie den Austausch zu Verfahren und guter Praxis.
  • Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Diese bringen Schulen, Berufsbildungsanbieter sowie Anbieter der Lehrkräfteausbildung und -weiterbildung zusammen, um den Austausch guter Praxis, Lehrmethoden zu curricularen und außercurricularen Aktivitäten, Co-Teaching für die Lehre von EU-bezogenen Themen zu fördern. Lehrende können kurze Mobilitäten zwecks Co-Teaching/-Co-Tutoring-Aktivitäten mit ihren Partnern durchführen.

Die Förderung findet über Pauschalbeträge statt.

  • Module: Max. 35.000 EUR (Fördersatz abhängig von der Ländertabelle im Programmleitfaden)
  • Lehrstühle: Max. 60.000 EUR (Fördersatz abhängig von der Ländertabelle im Programmleitfaden)
  • Exzellenzzentren: Max. 100.000 EUR (Kofinanzierungsrate von 75%)
  • Teacher Trainings: Max. 300.000 EUR (Kofinanzierungsrate von 80%)
  • Learning EU-Initiatives: Max. 35.000 EUR (Fördersatz abhängig von der Ländertabelle im Programmleitfaden)
  • Netzwerke zu interner Politik: Max. 1 Mio. EUR (Kofinanzierungsrate von 80%)
  • Netzwerke zu EU-externer Politik: Max. 1,2 Mio. EUR (Kofinanzierungsrate von 80%)
  • Netzwerke in anderen Bereichen der Bildung und Ausbildung: Max. 300.000 EUR (Kofinanzierungsrate von 80%)

Alle Jean Monnet-Projekte werden über eine Laufzeit von 3 Jahren gefördert.

Folgende Aktionen können weltweit beantragt werden:

  • Module
  • Lehrstühle
  • Exzellenzzentren

Folgende Aktionen können nur in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern beantragt werden:

  • Teacher Trainings
  • Learning EU-Initiatives
  • Netzwerk zu interner Politik
  • Netzwerk zu EU-externer Politik – Die antragstellende Hochschuleinrichtung muss ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittländern haben. Hochschulen aus nicht-assoziierten Drittländern können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatorinnen.
  • Netzwerke in anderen Bereichen der Bildung und Ausbildung

Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind aktuell in keiner Aktion zur Teilnahme berechtigt.

Nur Netzwerke werden im Konsortium beantragt. Alle anderen Aktionen werden von einer einzelnen Institution beantragt und durchgeführt.

  • Netzwerk zu EU-interner Politik mit jährlich wechselndem Thema: Das Konsortium besteht in der Regel aus mindestens 12 Hochschulen aus mindestens 7 verschiedenen Erasmus+ Programmländern.
  • Netzwerk zu EU-externer Politik mit jährlich wechselndem Thema: Das Konsortium besteht in der Regel aus mindestens 12 Hochschulen, darunter mindestens 6 aus bestimmten Regionen, die vom Thema abhängig sind. Die koordinierende Hochschule muss aus einem Erasmus+ Programmland sein.
  • Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Das Konsortium besteht aus mindestens 6 Einrichtungen aus mindestens 3 Erasmus+ Programmländern, darunter mindestens 4 Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED-Stufen 1 bis 4) und maximal 2 Hochschulen, die in der Lehrkräftegrund- und/oder -weiterbildung tätig sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Module: Hochschuleinrichtungen
  • Lehrstühle: Hochschuleinrichtungen
  • Exzellenzzentren: Hochschuleinrichtungen
  • Teacher Trainings: Hochschuleinrichtungen, Institute/Zentren für Lehrkräftebildung, Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4)
  • Learning EU-Initiatives: Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung und Weiterbildung (ISCED 1-4)
  • Netzwerke zu interner Politik: Hochschuleinrichtungen
  • Netzwerke zu EU-externer Politik: Hochschuleinrichtungen
  • Netzwerke in anderen Bereichen der Bildung und Ausbildung: Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Hochschuleinrichtungen, die eine Erstausbildung
    und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten

Wie und wann reiche ich einen Antrag ein?

Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung sind der allgemeine Erasmus+ Programme Guide und der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) stellt die elektronischen Antragsunterlagen nach Veröffentlichung des Aufrufs im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) zur Verfügung. Die Einreichung des Antrags erfolgt direkt über das Portal der Europäischen Kommission. Erläuterungen zur Handhabung des FTOP finden Sie hier.

In der Regel erfolgt die Antragstellung jährlich. Der Aufruf wird im Herbst veröffentlicht mit einer Antragsfrist im ersten Quartal des Folgejahrs.

Der Call wird im Herbst 2026 erwartet.

Zur Ansicht und Vorbereitung auf die nächste Antragstellung stellen wir Ihnen die Unterlagen der vorherigen Antragsrunde zur Verfügung. Für die Antragstellung müssen Sie jedoch zwingend die Dokumente nutzen, die für den jeweiligen Aufruf im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.

Im Aufruf 2026 ist das Thema des Netzwerks im Bereich EU-interne Politik „A resilient Single Market to boost EU competitiveness“. Das Konsortium besteht aus mindestens 12 Hochschulen aus mindestens 7 verschiedenen Erasmus+ Programmländern.

Das Netzwerk im Bereich EU-externe Politik hat das Thema EU-Indien. Das Konsortium besteht aus mindestens 12 Hochschulen, darunter mindestens 6 aus Indien (Region 5). Die koordinierende Hochschule muss aus einem Erasmus+ Programmland sein.

Antragsunterlagen 2026

CoE
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS LS JMO).rtf
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Detailed Budget Table (ERASMUS LSII).xlsm

Lehrstühle-Module
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS LS JMO).rtf
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Calculator (ERASMUS LS JMO Chairs, Modules and Learning Initiatives).xlsx

Netzwerke
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS BB and LSII).rtf
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Detailed Budget Table (ERASMUS LSII).xlsm

Teacher Trainings
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS LS JMO).rtf
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Detailed Budget Table (ERASMUS LSII).xlsm

Allgemeine Infoveranstaltung Erasmus+ Zentrale Aktionen am 26.11.2025 (für den Call 2026)

Die Frist für die Antragstellung 2026 war am 03.02.2026.

Wie erfolgt die Auswahl eines Jean Monnet-Projekts?

Die in Brüssel eingegangenen Vorschläge werden zunächst von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragstellende Einrichtungen, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden zwischen März und Juni des jeweiligen Jahres von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Alle Antragstellenden werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.

Unser Informations- und Beratungsangebot

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten Ihre Projektidee mit uns besprechen? Gerne können Sie uns über das Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch perE-Mail erreichen.

Sie sind noch unsicher, welche Erasmus+ Projektförderung zu Ihrer Projektidee passt? Dann lassen Sie sich zunächst von unseren einleitenden Fragen und Entscheidungsbäumen Orientierungshilfe geben.

Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte & Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Oder elektronisch per E-Mail

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