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Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen

Mit dem Programm Erasmus+ möchte die Europäische Union einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten. Durch den Abbau potenzieller Hürden und durch zusätzliche finanzielle Aufstockungen für festgelegte Zielgruppen soll die Teilnahme am Programm für Personen ermöglicht werden, die bislang selten oder gar keine Auslandsmobilität antreten konnten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Folgende Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten.

  • Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus,
  • erwerbstätige Studierende – optional (das bedeutet, dass Hochschulen entscheiden, ob sie dieser Zielgruppe den Aufstockungsbetrag gewähren oder nicht) sowie
  • Incoming-Studierende mit ökonomischen Hürden (KA171) – optional (Das bedeutet, dass Hochschulen entscheiden, ob sie dieser Zielgruppe den Aufstockungsbetrag gewähren oder nicht)

Der Aufstockungsbetrag kann auch beim Vorliegen mehrerer Merkmale nur einmal gewährt werden.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Ein gesonderter Antrag bei der NA DAAD ist nicht erforderlich. Bitte treten Sie mit den Erasmus+ Koordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Heimathochschule in Kontakt, um sich über die Bedingungen zum Erhalt des Aufstockungsbetrags und der hierfür erforderlichen Belege zu informieren.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Der monatliche Zuschuss beläuft sich bei Langzeit-Mobilitäten auf 250 EUR.

Bei Kurzzeit-Mobilitäten werden bei 5-14 Tage einmalig 100 EUR gewährt und bei 15-30 Tagen einmalig 150 EUR.

Welche Voraussetzungen gelten für die verschiedenen Personengruppen?

Studierende welche einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr besitzen sowie jene mit einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (chronische körperliche oder psychische Erkrankungen), aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht, können den Aufstockungsbetrag beantragen.

Sie haben zudem die Möglichkeit einen Antrag auf einen Realkostenantrag zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Studierende, welche ein leibliches Kind, Adoptivkind oder Pflegekind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, können den Aufstockungsbetrag beantragen.

Sie haben zudem die Möglichkeit einen Antrag auf einen Realkostenantrag zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen nicht über einen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Die Tätigkeit kann während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt werden. Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Für genauere Informationen zu den Förderfähigkeitskriterien und den Nachweisen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Heimathochschule.

Übersicht der Fördermöglichkeiten

Realkosten Aufstockungsbetrag (Top up)
Förderlinie KA131 und KA171 KA131 und KA171
Mobilitätsaktivität Studierenden- und Personalmobilität Studierendenmobilität
Zielgruppe Teilnehmende mit
  • Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder
  • nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • Kind/ern
  • Studierende mit
  • Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder
  • nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • Kind/ern, sowie
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker
  • Optional: Erwerbstätige Studierende
  • Optional: Incoming-Studierende mit ökonomischen Hürden (KA171)
Zuschuss i.d.R. max 15.000 EUR/Semester und 30.000EUR/Jahr 250 EUR/Monat
100 EUR/5-14 Tage
150 EUR/15-30 Tage