Personalmobilität zu Schulungszwecken (STT)
Für Mitarbeitende einer deutschen Hochschule gibt es Möglichkeiten, mit Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einen Auslandsaufenthalt zu gestalten. Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren. Interessierte bewerben sich für die Erasmus+ Förderung direkt bei ihrer Heimathochschule. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das International Office Ihrer Hochschule oder direkt an Ihre Erasmus+ Hochschulkoordination.
Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland
Zielgruppe
Das Programm steht allen Mitarbeitenden einer Hochschule offen: von Auszubildenden bis zum Präsidenten/zur Präsidentin.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Umfang der Förderung
Die Geförderten erhalten:
- ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
- Pauschale Reisekosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- ggf. finanzielle Zusatzförderung über einen Realkostenantrag für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Dauer der Förderung
Die Dauer der Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern muss zwischen 2 und 60 Tagen physischer Mobilität betragen, wobei die Reisezeit nicht mitgerechnet wird. Im Falle von eingeladenem Personal aus Unternehmen beträgt die Mindestdauer physischer Mobilität einen Tag. Falls Partnerländer in die Mobilitätsaktivitäten einbezogen sind, muss die Dauer zwischen 5 und 60 Tagen (ohne Reisezeit) betragen. Gleiches gilt für eingeladenes Personal aus Unternehmen.