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Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)

Für Auslandsaufenthalte zur Lehre an Hochschulen im Ausland gibt es Möglichkeiten, mit Erasmus+ für eine Gastdozentur unterstützt zu werden. Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren. Interessierte bewerben sich für die Erasmus+ Förderung direkt bei ihrer Heimathochschule. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das International Office Ihrer Hochschule oder direkt an Ihre Erasmus+ Hochschulkoordination.

Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+

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Zielgruppe

Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:

  • Professoren/Professorinnen, Dozierende und Lehrende mit einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktorandinnen und Doktoranden, die in der Lehre tätig sind

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und
Partnerländern. Ziel ist die Stärkung der europäischen Dimension der Gasthochschule, die Erweiterung des Lehrangebots und die Vermittlung von Fachwissen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollten dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Umfang der Förderung

Die Geförderten erhalten:

  • ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
  • Pauschale Reisekosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. finanzielle Zusatzförderung über einen Realkostenantrag für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Dauer der Förderung

Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens zwei Tagen für Programmländer bzw. fünf Tagen für Partnerländer und maximal 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.

Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.