Erasmus Mundus

Das Erasmus+ Programm (2021-2027) bietet im Rahmen der Erasmus Mundus-Aktion zwei Förderlinien für Hochschulkooperationen zur Förderung transnationaler Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende an.

  1. Erasmus Mundus Joint Master (EMJM) sind transnationale Exzellenzstudiengänge, die mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden. Das Konsortium vergibt Vollstipendien an herausragende Studierende aus aller Welt. Diese absolvieren Studienaufenthalte an mindestens zwei Hochschulen des Konsortiums, davon mindestens einen Studienabschnitt an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland.
  2. Erasmus Mundus Design Measures (EMDM) unterstützen Hochschulen bei der Vorbereitung und Entwicklung gemeinsamer, transnationaler Masterstudiengänge. Eine anschließende Antragstellung für einen Erasmus Mundus Joint Master ist nicht zwingend.

Erasmus Mundus students answer questions about their impressions

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Das Budget setzt sich aus drei Kostenkategorien zusammen:

  • Verwaltungskostenpauschale – errechnet sich durch eine monatliche Pauschale von 750 Euro pro Stipendiat/in und pro Selbstzahler, die am Masterkurs teilnehmen. Insgesamt max. 1,8 Mio. Euro pro Projekt für 100 Studierende.
  • Stipendien – 1.400 Euro pro Stipendiat/in pro Monat. Insgesamt max. 1,68 Mio. Euro pro Projekt für 50 Studierende (Aufruf 2026).
  • Zusätzlich 20 Stipendien (Aufruf 2026) für Studierende aus bestimmten Partnerländern. Insgesamt max. 1,032 Mio. Euro pro Projekt.
  • Special needs – Stückkosten zwischen 3.000 bis 60.000 Euro pro Stipendiat/in. Insgesamt max. 120.000 Euro pro Projekt.

Das Konsortium erhält einen Vertrag über 6 Jahre (74 Monate) für die Durchführung von mindestens vier Durchgängen des Masterkurses.

Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte sowie nicht-assoziierte Drittländer teilnehmen.

Der geplante gemeinsame Master soll von mind. drei Hochschulen aus drei Ländern, davon mind. zwei Hochschulen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Erasmus+ assoziierten Land angeboten werden. Weitere akademische und nicht-akademische Partner aus EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierten und nicht-assoziierten Drittländern können involviert werden.

Eine Hochschuleinrichtung, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht-assoziierten Drittland ansässig ist. Die Hochschuleinrichtung stellt den Antrag im Namen des EMJM-Konsortiums.

Pauschale von 60.000,- Euro pro Projekt für 15 Monate

Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte sowie nicht-assoziierte Drittländer teilnehmen.

Der geplante gemeinsame Masterstudiengang sollte mind. drei Hochschulen aus drei Ländern, davon mind. zwei Hochschulen aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit Erasmus+ assoziiertem Land involvieren.

Eine in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtung. Eine Hochschule stellt individuell den Antrag (Monobeneficiary grant agreement) und bindet ihre Partnerhochschulen in die Projektaktivitäten ein.

Der Call wird im Herbst 2026 erwartet.

Zur Ansicht und Vorbereitung auf die nächste Antragstellung stellen wir Ihnen die Unterlagen der vorherigen Antragsrunde zur Verfügung. Für die Antragstellung müssen Sie jedoch zwingend die Dokumente nutzen, die für den jeweiligen Aufruf im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.

Antragseinreichung

Wie und wann reiche ich einen EMJM- oder EMDM-Antrag ein?

Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung sind der allgemeine Erasmus+ Programme Guide und der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Die Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) stellt die elektronischen Antragsunterlagen nach Veröffentlichung des Aufrufs im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) zur Verfügung. Die Einreichung des Antrags erfolgt direkt über das Portal der Europäischen Kommission. Erläuterungen zur Handhabung des FTOP finden Sie hier.

In der Regel erfolgt die Antragstellung jährlich. Der Aufruf wird im Herbst veröffentlicht mit einer Antragsfrist im ersten Quartal des Folgejahrs.

Wie erfolgt die Auswahl eines EMJM- oder EMDM-Projektes?

Die in Brüssel eingegangenen Vorschläge werden zunächst von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragstellende Einrichtungen, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden zwischen März und Juni des jeweiligen Jahres von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Alle Antragstellenden werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.

Unser Informations- und Beratungsangebot

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten Ihre Projektidee mit uns besprechen? Gerne können Sie uns über das Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail erreichen.

Sie sind noch unsicher, welche Erasmus+ Projektförderung zu Ihrer Projektidee passt? Dann lassen Sie sich zunächst von unseren einleitenden Fragen und Entscheidungsbäumen Orientierungshilfe geben.

Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte & Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Oder elektronisch per E-Mail.

Kontakt

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

  • FAQ zu Erasmus Mundus Joint Master

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