Cooperation Partnerships
Für Kooperations- und Partnerschaftsprojekte in Erasmus+ stehen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund. Die Erasmus+ Cooperation Partnerships bieten deutschen Hochschulen und anderen Organisationen die Möglichkeit, bildungsbereichsübergreifend ihre Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben.
Erasmus+ Cooperation Partnerships
Was wird gefördert?
Die Erasmus+ Cooperation Partnerships fördern die strukturierte Zusammenarbeit von mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern, zur Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten in verschiedenen Bildungssektoren.
Budget
Antragsteller können je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen aus drei möglichen festen Pauschalbeträgen wählen: 120.000 EUR, 250.000 EUR und 400.000 EUR. Diese stellen den Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt dar.
Laufzeit
Unabhängig von der Fördersumme können Projekte mit einer Dauer von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten beantragt werden. Die Projektlaufzeit muss bereits bei der Beantragung festgelegt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb des EU-Förderzeitraums und ausschließlich kostenneutral möglich.
Bitte beachten Sie, dass die „Small-scale Partnerships“ mit geringeren Laufzeiten und Budgetsummen im Hochschulbereich NICHT ausgeschrieben werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Organisationen, die in Deutschland ansässig sind, stellen den Antrag in Deutschland.
Welche Länder können teilnehmen?
Cooperation Partnerships zielen auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten ab. Darüber hinaus können auch Organisationen aus sogenannten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1, 2 oder 3 (Ausnahme: Belarus) als Partner am Projekt teilnehmen, jedoch nicht als Antragsteller. Dabei gilt als Voraussetzung, dass ihre Teilnahme einen deutlich sichtbaren inhaltlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.
Cooperation Partnerships sind multinational und umfassen mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten. Alle am Projekt beteiligten Organisationen müssen bei der Beantragung angegeben werden, wobei es keine maximale Anzahl an Partnern gibt. Darüber hinaus können auch beliebig viele sogenannte assoziierte Partner eingebunden werden. Für diese gelten die oben genannten Regionsbeschränkungen nicht (Ausnahme: Belarus und Russland), allerdings dürfen sie keine Kernaufgaben im Projekt wahrnehmen und erhalten auch keine Fördermittel.
Seit dem Aufruf 2023 gibt es außerdem die zusätzliche sektorspezifische Priorität „Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit ihren ukrainischen Partnerhochschulen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine“. Mehr Informationen dazu und zu weiteren Fördermöglichkeiten für Projekte mit der Ukraine finden Sie in diesem Factsheet.
Welche Arten von Projekten können gefördert werden?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Vorhaben realisiert werden, die mindestens eine der folgenden horizontalen Prioritäten oder sektorspezifischen Prioritäten für den Hochschulbereich adressieren:
Horizontale Prioritäten:
- Inklusion und Vielfalt
- Digitaler Wandel
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
Hochschulsektorspezifische Prioritäten:
- Förderung vernetzter Hochschulsysteme
- Entwicklung der MINT/MINKT-Fächer in der Hochschulbildung, insbesondere Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich
- Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung
- Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei ihrer Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine
Welche Aktivitäten sind förderbar?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Aktivitäten in Form von Arbeitspaketen gefördert werden, die das Erreichen der Projektziele gewährleisten, wie zum Beispiel:
- Projektmanagement und -durchführung inklusive Planung und Vorbereitung des Projekts, administrative Koordination und Qualitätssicherung, virtuelle Treffen, Erstellen von Kommunikationsmaterial und Veranstaltungsvorbereitung sowie -nachbereitung (bis zu 20% des Gesamtbudgets)
- Umsetzungsaktivitäten wie zum Beispiel Projekttreffen zur gemeinsamen Erarbeitung von Ergebnissen und zum Austausch von Best-Practice-Lösungen, oder Pilotierungs- und Evaluationsmaßnahmen
- Aktivitäten und Teilnahme an Netzwerktreffen und Veranstaltungen, die zur Verbreitung der Projektergebnisse beitragen
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland ansässig sind. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Für alle Partnerorganisationen, die sich an einem Projekt beteiligen, stellt die koordinierende Organisation einen gemeinsamen Antrag bei ihrer zuständigen Nationalen Agentur.
Bitte beachten Sie auch, dass antragstellende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein müssen.
Wer kann sich als Partner an einem Projekt beteiligen?
Partnerorganisationen müssen ihren Hauptsitz entweder in einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland, oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer der Regionen 1, 2 oder 3 haben. Zum Abgleich beachten Sie bitte die offizielle Liste der förderfähigen Länder in Teil A des Programmleitfadens.
Wann kann ich einen Antrag einreichen?
Die Beantragung bei der NA DAAD ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die nächste Antragsfrist für die Cooperation Partnerships ist voraussichtlich im März 2027. Der genaue Termin wird an dieser Stelle nach Erscheinen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass europäische NGOs ihren Antrag nicht bei der NA DAAD, sondern direkt bei der Europäischen Kommission in Brüssel über das EU Funding & Tenders Portal stellen müssen.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Der Projektantrag muss mithilfe eines Online-Antragsformulars eingereicht werden.
Melden Sie dafür zunächst Ihre Organisation im EU-Antragsportal an, um eine sogenannte „Organisation Identification“ (OID) zu erhalten. Ist Ihre Organisation dort bereits registriert, entfällt dieser Schritt und Sie verwenden bei der Antragstellung die bereits vorhandene OID.
Um danach fortzufahren, benötigen Sie einen persönlichen EU-Login.
Bitte lesen Sie im Anschluss die für die Antragstellung relevanten Teile des Erasmus+ Programme Guides 2026 gründlich.
Füllen Sie das Online-Antragsformular im Antragsportal der EU-Kommission aus. Im Portal finden Sie auch alle Hinweise zur Handhabung des Formulars.
Wo reiche ich einen Antrag ein?
Sie reichen den Projektantrag Ihrer Organisation online und fristgerecht über das EU-Antragsportal bei der Nationalen Agentur des Landes ein, in dem Ihre Organisation ansässig ist. Ein identisches Partnerkonsortium kann nur einen Antrag stellen und der Antrag darf nur bei einer Nationalen Agentur in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland eingereicht werden.
Als koordinierende Hochschule oder andere Organisation, die in Deutschland ansässig ist und deren Antrag einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Hochschulbildung hat, beantragen Sie Ihr Projekt bei der NA DAAD (DE01).
Liegt der inhaltliche Schwerpunkt Ihres Projekts in der beruflichen Bildung oder Erwachsenenbildung, beantragen Sie bei der NA beim BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung – DE02).
Organisationen, deren Projekt einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Schulbildung hat, beantragen bei der NA im PAD (Pädagogischer Austauschdienst – DE03).
Bei einem inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich Jugendbildung beantragen Sie bei der NA JUGEND für Europa (DE04).
Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular nachträglich nicht mehr auf eine der anderen Nationalen Agenturen umgeschrieben werden kann.
Was sind die Bestandteile eines vollständigen Antrags?
Das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular (Web Application Form), welches bis zum Ende der Antragsfrist an die EU-Kommission übermittelt werden muss. Um das Antragsformular auszufüllen, benötigen Sie einen persönlichen EU-Login.
Ehrenwörtliche Erklärung (Declaration of Honour): Dieses Dokument muss von der rechtlichen Vertretung (Legal Representative) der koordinierenden Organisation unterzeichnet werden. Die Ehrenwörtliche Erklärung generieren Sie direkt in der Web-Form. Vor Versand des Projektantrags muss sie ausgedruckt, unterschrieben, gescannt, wieder im Antragsformular hochgeladen und dann zusammen mit dem Antrag abgeschickt werden.
Partnerschaftsvereinbarung (Accession form for beneficiaries): Alle Partner des Projektkonsortiums müssen eine solche Vereinbarung mit der koordinierenden Organisation schließen, um sich am Projekt beteiligen zu können. Auch dieses Dokument generieren Sie in der Web-Form. Vor Versand des Projektantrags muss es ausgedruckt, unterschrieben, gescannt, hochgeladen und dann entweder zusammen mit dem Antrag abgeschickt oder bis spätestens vor Vertragsausstellung direkt an die NA gesendet werden.
Proof of Financial Capacity: Wenn die beantragende Organisation keine öffentliche Einrichtung oder eine internationale Organisation ist, muss sie diesen Nachweis für Projektanträge mit einem Finanzvolumen von mehr als 60.000 € erbringen:
Wichtige Information zur formalen Prüfung
Alle Förderanträge für die Cooperation Partnerships durchlaufen einen formalen Prüfungsprozess. Dabei werden zunächst die von Ihnen eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Bitte beachten Sie, dass eine formale Unvollständigkeit der Anträge zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen kann (siehe Programmleitfaden 2026, S. 469 ff., besonders Zulässigkeitskriterien (admissibility criteria), Förderkriterien (eligibility criteria) sowie Ausschlusskriterien (exclusion criteria).
Daher bitten wir Sie, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen. Bitte vermeiden Sie insbesondere folgende Fehler beim Erstellen der ehrenwörtlichen Erklärung:
- Die Ehrenwörtliche Erklärung der rechtlichen Vertretung Ihrer Einrichtung wurde nicht unterzeichnet.
- Die Unterschrift auf der Ehrenwörtlichen Erklärung wurde als Bild-Datei (jpeg, png, etc.) in das Dokument kopiert. Gültig sind nur hochgeladene Dokumente mit Originalunterschriften oder mit qualifizierten elektronischen Signaturen.
- Die Ehrenwörtliche Erklärung wurde von einer anderen Person als der rechtlichen Vertretung Ihrer Einrichtung unterzeichnet und dem Antrag liegt weder eine gültige Zeichnungsbefugnis noch ein Auszug aus dem Geschäftsverteilungsplan oder der Satzung bei, aus der ersichtlich wird, dass diese Person zur Unterschrift berechtigt ist.
- Auf der Ehrenwörtlichen Erklärung befindet sich kein Ausstellungsdatum.
- Auf der Ehrenwörtlichen Erklärung fehlt die Anschrift der antragstellenden Einrichtung.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über unser Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Nutzen Sie bitte auch unsere Informationsveranstaltungen und Online-Seminare zur Beantragung der Cooperation Partnerships. Veranstaltungen, Termine und Informationen zur Anmeldung geben wir rechtzeitig über unsere Internetseite, Newsletter und E-Mail-Verteiler bekannt. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Sie möchten einen Vorbereitungsbesuch bei einem ihrer potentiellen Projektpartner machen?
Im Rahmen der Vorbereitungsreisen können Sie eine finanzielle Unterstützung für die Planung des Projektes erhalten, um persönlich mit zukünftigen Projektpartnern kommunizieren zu können.
Wichtige Informationen und Dokumente
- Erasmus+ Programme Guide 2026
- Handbook on the lump sum funding model 2026 (Stand: Dezember 2025)
- Erasmus+ Guide for Experts on Quality Assessment 2026 (Stand: Dezember 2025)
- Mitteilung zum EU-Bildungsraum bis 2025
- Erasmus+ Project Results Platform für die Recherche von geförderten Cooperation Partnerships
- Project Reader for funded projects 2022-2024 (Cooperation Partnerships)
- Ukraine Infoblatt