Allianzen für Innovation
Die Allianzen für Innovation stärken Europas Innovationskraft, indem sie Hochschulen, Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung und Unternehmen vernetzen und die Zusammenarbeit fördern. Sie entwickeln gemeinsam neue Lehrpläne, vermitteln zeitgemäße Kompetenzen und unterstützen unternehmerisches Denken, um besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes und gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren und Innovationen voranzubringen. Dabei unterteilt sich die Förderlinie in drei Unterkategorien, die sogenannten Lose 1, 2 und 3. Jedes Los hat einen anderen Fokus.
Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen
Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Im Jahr 2026 sollen die Allianzen im Rahmen der „Union of Skills“-Initiative vor allem in Schlüsselsektoren für die europäische Wettbewerbsfähigkeit schwerwiegenden Qualifikationslücken entgegenwirken.
- Typische Aktivitäten beinhalten zum Beispiel:
- Entwicklung und Umsetzung neuer, praxisnaher Lehr- und Lernmethoden
- Modernisierung von Bildungsangeboten, etwa durch Gründerzentren, realitätsnahe Lernumgebungen und Programme, die die Fähigkeit zur Innovation stärken
- Förderung von Kompetenzen, um gesellschaftliche Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und demografischen Wandel zu bewältigen
- Aufbau von Partnerschaften für nachhaltige, transnationale Beziehungen, um Innovationsprozesse über verschiedene Wirtschaftssektoren hinweg zu stärken
Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung
Eine Allianz für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung etabliert eine nachhaltige Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzentwicklung und -Förderung zwischen Stakeholdern der Wirtschaft, Hochschulen, Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und öffentlichen Einrichtungen. Das Ziel ist die Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften, um den Anforderungen des modernen Arbeitsmarkts entgegenzukommen. Der Fokus liegt klar auf einer festgelegten Branche, denn jedes Projekt muss einem von 14 sogenannten industriellen Ökosystemen zugeordnet sein.
- Typische Aktivitäten beinhalten zum Beispiel:
- Identifikation des aktuellen und zukünftigen Qualifikationsbedarfs in vordefinierten Branchen
- Entwicklung europaweit einheitlicher und übertragbarer Aus- und Weiterbildungsangebote, die exakt die Anforderungen des jeweiligen Sektors treffen
- Zusammenarbeit großer Branchennetzwerke und Einbindung von Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie Sozialpartnern
- Unterstützung von Politikmaßnahmen der EU zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in wichtigen Sektoren
Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden
MINT-Kompetenzschmieden sind sektorübergreifende, transnationale und nachhaltige Projekte zwischen Hochschulen, Berufsbildungsanbietern und Unternehmen. Dabei werden neue, innovative und multidisziplinäre Ansätze für das Lehren und Lernen gefördert, indem jungen studentischen Unternehmerinnen und Unternehmern echte Unternehmenseinblicke und Mentoring-Möglichkeiten geboten werden, die auf ihre Talente, Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind.
Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Innovation, der Schaffung einer unternehmerischen Denkweise, der Bereitstellung von Zugang zu Labors, technischer Infrastruktur und Ausrüstung für junge studentische Unternehmerinnen und Unternehmer, der Unterstützung bei der Entwicklung von geistigem Eigentum, der Begleitung bei der Entwicklung ihrer Masterarbeiten oder Geschäftsideen sowie der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital in den im Competitiveness Compass identifizierten strategischen Sektoren.
Typische Aktivitäten beinhalten zum Beispiel:
- Ausarbeitung von Lehrplänen, die MINT-Bereiche in strategisch wichtigen Sektoren adressieren und dabei nah an echten, aktuellen Problemen orientiert sind
- Aufbau von Inkubatoren durch Zugang zu technischer Infrastruktur und Mentoring in Bereichen wie Verwaltung von geistigem Eigentum und Kapitalzugang
- Schaffung von Partnerschaften zwischen Studierenden, der akademischen Welt und der Industrie, denen EIT Knowledge and Innovation Communities zur Seite stehen
Los 1: max. 1 Mio. Euro, Projektdauer: zwei Jahre
oder
max. 1,5 Mio. Euro, Projektdauer: drei Jahre
Los 2: max. 4 Mio. Euro, Projektdauer: vier Jahre
Los 3: max. 1,5 Mio. Euro, Projektdauer: zwei Jahre
Die Förderung erfolgt über Pauschalbeträge (Lump Sum) und ist abhängig vom geschätzten Projektbudget, dem Begutachtungsergebnis sowie einem Fördersatz von 80 % der Gesamtkosten.
Grundsätzlich sind Institutionen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnahmeberechtigt.
Bei Los 1 können Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 bis 3 (Ausnahme Belarus) ebenfalls als Partner Teil des Konsortiums sein, sofern der klare, essenzielle Mehrwert ihrer Teilnahme im Antrag demonstriert werden kann. Organisationen aus anderen Regionen dagegen können nur als assoziierte Partner involviert werden.
In den Losen 2 und 3 können Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern nur als assoziierte Partner Teil des Konsortiums sein.
Los 1:
- mindestens 8 Partnereinrichtungen, die mindestens 4 verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten
- darunter mindestens 3 Partner aus der Wirtschaft und mindestens 3 Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen
- In jedem Projekt soll mindestens je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) vertreten sein
Los 2:
- mindestens 12 Partnereinrichtungen, die mindestens 8 verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten
- darunter mindestens 5 Partner aus der Wirtschaft und mindestens 5 Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen
- In jedem Projekt soll mindestens je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) vertreten sein
Los 3:
- mindestens 8 Partnereinrichtungen, die mindestens 4 verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten
- darunter mindestens 3 Partner aus der Wirtschaft und mindestens 3 Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen
- In jedem Projekt soll mindestens je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) vertreten sein
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Koordinator oder Partner können in allen drei Losen öffentliche oder private Einrichtungen, die einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, fungieren, z.B.:
- Hochschuleinrichtungen
- Berufsbildungsanbieter und Netzwerke von Berufsbildungsanbietern
- Unternehmen (kleine, mittlere und große, einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
- Repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften, Handelsverbände
- Nichtregierungsorganisationen
- Forschungsinstitute
- Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
- Branchen- oder Berufsverbände
- Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualifizierungsstellen
- Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene
- Arbeitsvermittlungsdienste, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, nationale statistische Ämter, Arbeitsämter
In Los 3 können außerdem Risikokapitalgesellschaften involviert werden.
Wie und wann reiche ich einen Antrag ein?
Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung sind der allgemeine Erasmus+ Programme Guide und der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen. Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) stellt die elektronischen Antragsunterlagen nach Veröffentlichung des Aufrufs im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) zur Verfügung. Die Einreichung des Antrags erfolgt direkt über das Portal der Europäischen Kommission. Erläuterungen zur Handhabung des FTOP finden Sie hier.
In der Regel erfolgt die Antragstellung jährlich. Der Aufruf wird im Herbst veröffentlicht mit einer Antragsfrist im ersten Quartal des Folgejahrs.
Der Call wird im Herbst 2026 erwartet.
Zur Ansicht und Vorbereitung auf die nächste Antragstellung stellen wir Ihnen die Unterlagen der vorherigen Antragsrunde zur Verfügung. Für die Antragstellung müssen Sie jedoch zwingend die Dokumente nutzen, die für den jeweiligen Aufruf im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.
Die Frist für die Antragstellung 2026 war am 10.03.2026.
Antragsunterlagen 2026
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS BB and LSII).rtf
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Detailed Budget Table (ERASMUS LSII).xlsm
Informationsmaterial der EACEA zur Antragstellung 2026
Allgemeine Infoveranstaltung Erasmus+ Zentrale Aktionen am 26.11.2025 (für den Call 2026)
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die in Brüssel eingegangenen Vorschläge werden zunächst von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragstellende Einrichtungen, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden zwischen März und Juni des jeweiligen Jahres von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet.
Die abschließende Entscheidung wird von der EACEA auf Basis der Empfehlungen des Evaluationsausschusses getroffen. Alle Antragstellenden werden von der EACEA im nach Abschluss über die Ergebnisse informiert.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten Ihre Projektidee mit uns besprechen? Gerne können Sie uns über das Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail erreichen.
Sie sind noch unsicher, welche Erasmus+ Projektförderung zu Ihrer Projektidee passt? Dann lassen Sie sich zunächst von unseren einleitenden Fragen und Entscheidungsbäumen Orientierungshilfe geben.
Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte & Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags:
Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Oder elektronisch per E-Mail
Weitere Informationen
Funding and Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission
Erasmus+ Project Results Platform
Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Erasmus+ Programmleitfaden 2026
Allianzen auf der Website der EU-Kommission
Auswahlergebnisse Los 1 ab 2021
Auswahlergebnisse Los 2 ab 2021
Projektvorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und Kooperationsprojekte
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