Image Grafik für das European Degree
Lesezeit: 20 Minuten

European Degree Label

Mit dem European Degree Label verfolgt die EU das Ziel eines europaweit anerkannten Hochschulabschlusses. Auf dieser Webseite finden Sie Hintergründe, Kriterien und Fördermöglichkeiten im Erasmus+ Programm.

Was ist ein European Degree?

Die Europäische Kommission plant, mit dem European Degree einen neuen grenzüberschreitenden Hochschulabschluss zu schaffen, der im Anschluss an transnationale Bachelor-, Master- oder Promotionsprogramme vergeben wird. Dieser Abschluss soll in allen EU-Mitgliedstaaten der automatischen Anerkennung unterliegen. Automatische Anerkennung bedeutet, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat verliehener Abschluss in allen anderen Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Prüfungen oder Anerkennungsverfahren als gleichwertiger Hochschulabschluss gilt. So soll der European Degree europäische Mobilität, Sichtbarkeit und Qualität von Studienangeboten stärken.

Warum ein European Degree?

Transnationale gemeinsame Studienprogramme sind ein zentrales Ziel des Europäischen Hochschulraums. Ihre praktische Umsetzung ist jedoch trotz der bestehenden Bologna-Instrumente weiterhin mit erheblichen rechtlichen und administrativen Herausforderungen verbunden.

Um diese Hürden systematisch zu identifizieren und innovative Lösungsansätze zu erproben, hat die Europäische Kommission im Rahmen der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen zwischen 2023 und 2024 zehn Erasmus+ Pilotprojekte zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Abschlusslabels sowie zur Prüfung eines möglichen europäischen Rechtsstatus für Hochschulallianzen gefördert.

Die Ergebnisse dieser Pilotprojekte sind im Abschlussbericht der Kommission von Dezember 2024 dokumentiert, der über 50 strukturelle Hindernisse – beispielsweise in den Bereichen Qualitätssicherung, Sprache und Abschlussformate – identifiziert und die Notwendigkeit eines klaren, europaweit gültigen Rahmens betont. Als Reaktion auf diese Herausforderungen hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einen gemeinsamen Rahmen in Form eines Labels für Joint Programmes zu schaffen, mit der Perspektive auf einen echten, neuen europäischen Hochschulabschluss.

Der Weg zum European Degree – Konzept und Umsetzung

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission einen zweistufigen Ansatz vor:

  1. European Degree Label: Eine zusätzliche Qualitätsauszeichnung für bestehende transnationale Studienprogramme, die die gemeinsam definierten europäischen Kriterien erfüllen. Es soll Sichtbarkeit schaffen und als vorbereitender Schritt zum European Degree dienen.
  2. European Degree: Ein langfristig angestrebter, neuer Abschlusstyp, der national verliehen und in nationale Qualifikationsrahmen eingebettet wird. Er soll als gemeinsamer europäischer Bezugsrahmen dienen und auf bestehenden Strukturen aufbauen.
Grafik aus dem Abschlussbericht der Europäischen Kommission zu den Erasmus+ Pilotprojekten (2024).
Quelle: NA DAAD, basierend auf dem Abschlussbericht der Europäischen Kommission zu den Erasmus+ Pilotprojekten (2024), S.16

Politischer Hintergrund

Das im März 2024 veröffentlichte EU-Hochschulpaket der Europäischen Kommission bildet die zentrale politische Initiative zur Einführung des European Degree. Es legt die Grundlagen für einen europaweit anerkannten Hochschulabschluss und verfolgt das Ziel, transnationale Studienprogramme zu stärken sowie administrative und rechtliche Hürden abzubauen. Das Hochschulpaket ist damit der strategische Rahmen, der die nachfolgenden Maßnahmen, Pilotprojekte und Rechtsrahmen unterstützt und in den EU-Bildungsraum einbettet.

Mit der Mitteilung zur Union of Skills vom 5. März 2025 hat die Europäische Kommission konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Europäischen Bildungsraums vorgestellt. Eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Ziels „Zirkulation von Kompetenzen“ ist der Start innovativer gemeinsamer europäischer Studienprogramme mit einem europäischen Hochschulabschluss bzw. Label. Die Mitteilung bildet den politischen Auftakt für die nachfolgenden Ratsdokumente.

Am 12. Mai 2025 hat der Rat der Europäischen Union zwei zentrale politische Dokumente angenommen, die den Weg zur Umsetzung des European Degree Labels ebnen:

Europäische Kriterien für das European Degree Label

Die Kriterien für das European Degree Label lassen sich zwei übergeordneten Bereichen zuordnen. Sie wurden im Dialog mit Hochschulen, Ministerien und Qualitätssicherungsagenturen entwickelt und sollen hohe Qualität und europäische Relevanz transnationaler Studiengänge garantieren.

Grafik der Europäischen Kriterien Für Das European Degree Label

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission hat einen detaillierten Fahrplan entwickelt, der konkrete Schritte zur Umsetzung eines europäischen Hochschulabschlusses bzw. eines Gütesiegels beinhaltet:

Grafik der nächsten Schritte

Erasmus+ Fördermöglichkeiten

Die Europäische Kommission plant zahlreiche Fördermöglichkeiten unter dem Erasmus+ Programm:

Die European Degree Exploratory Action soll praktische Modelle und Erkenntnisse hervorbringen, die zu einer breiteren Einführung des gemeinsamen European Degree Labels in ganz Europa anregen. Die Maßnahme unterstützt auch das Konzept eines Europäischen Hochschulabschlusses in den Ingenieurswissenschaften.

Themen und Prioritäten

  • Anpassung bestehender Joint Programmes und Konzeption neuer Joint Programmes in allen Bereichen, die den Kriterien des gemeinsamen European Degree Label entsprechen.
  • Mechanismen zur Unterstützung von Studierenden, die einen inklusiven Zugang zu und die Teilnahme an Joint Programmes fördern, unter anderem durch Stipendien, Ausgleichszahlungen für Studiengebühren oder andere Maßnahmen.
  • Im Bereich Ingenieurwissenschaften werden Initiativen gefördert, die Machbarkeit und Mehrwert eines Europäisches Hochschulabschlusses in diesem Fachbereich untersuchen.

Förderfähige Aktivitäten

  • Anpassung bestehender Joint Programmes
  • Konzeption neuer Joint Programmes
  • Kommunikation, Peer-Learning und Dissemination
  • Unterstützung für Studierende
  • Europäischer Hochschulabschluss in den Ingenieurwissenschaften

Erwartete Wirkung

  • Verbesserte Sichtbarkeit und besseres Verständnis des gemeinsamen European Degree Labels auf nationaler und europäischer Ebene
  • Wachsendes Interesse und institutionelle Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen zur Unterstützung des gemeinsamen European Degree Labels:
    • Zunehmende Anzahl bestehender (angepasster) Joint Programmes, die das gemeinsame European Degree Label erhalten haben
    • Zunehmende Anzahl neuer Joint Programmes, die die Kriterien für das gemeinsame European Degree Label erfüllen
  • Größere Inklusivität und Zugänglichkeit von Joint Programmes durch effiziente Studierendenbetreuung
  • Mehr Nachweise und erprobte Modelle als Grundlage für systemische politische Veränderungen und künftige Entwicklungen des gemeinsamen European Degree Label
  • Mehr Nachweise und erprobte Modelle als Beitrag zur Machbarkeit und zum Mehrwert eines Europäischen Hochschulabschlusses in den Ingenieurwissenschaften

Weitere Informationen sind dem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zu entnehmen.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, Partnerschaften bei der Konzeption und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu begleiten und zu unterstützen, um den Weg zu einem möglichen gemeinsamen European Degree in allen Bereichen, einschließlich spezifischer Fachrichtungen, zu erkunden. Das Ziel der European Degree Pathway Projects besteht darin, beim Rollout des European Degree Labels und der Entwicklung transnationaler Studienprogramme zu unterstützen.

Themen und Prioritäten

  • Kapazitätsaufbau und Rollout des gemeinsamen European Degree Label
  • Strategische Kommunikation und Verbesserung der Sichtbarkeit
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und regulatorische Untersuchung

Förderfähige Aktivitäten

  • Verfahren zur Label-Compliance für gemeinsame Studiengänge entwickeln
  • Schulungen für Qualitätssicherung und Akkreditierung
  • Kommunikationsstrategien und Stakeholder-Events
  • Vorbereitung von Qualitätssicherungsagenturen auf Label-Prüfung
  • Abbau rechtlicher/administrativer Hürden für transnationale Programme
  • Entwicklung von Tools und Methoden für Label-Vergabe
  • Untersuchung des Mehrwerts eines European Degree
  • Peer-Learning und Koordination auf nationaler und EU-Ebene

Erwartete Wirkung

  • Höhere Bereitschaft nationaler Systeme und Qualitätssicherung für das Label
  • Mehr transnationale Programme mit Label-Compliance
  • Größeres Interesse von Hochschulen am Label
  • Beitrag zur Machbarkeitsprüfung eines European Degree, auch in regulierten Bereichen wie Ingenieurwesen

Weitere Informationen sind dem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zu entnehmen.

Überblick

Die Europäische Kommission hat mit dem European Degree Policy Lab eine Initiative geschaffen, die die Grundlagen für die Vergabe des Labels legen soll. Das Policy Lab entwickelt Leitlinien, Indikatoren und Verfahren und definiert eine einheitliche visuelle Identität. Die Ergebnisse sollen Mitte 2026 dem Rat vorgelegt werden.

Zeitplan

Phase 1 (2025-2026):

  • Ausarbeitung von Definitionen, Beschreibungen, Indikatoren und einer gemeinsamen Methode zur Überprüfung der Einhaltung der angenommenen Kriterien
  • Entwicklung von Leitlinien und Verfahren für die Ausstellung des European Degree Labels
  • Entwicklung einer Standardvorlage für die visuelle Identität des Labels, einschließlich seiner grafischen Darstellung, sowohl in physischer als auch in digitaler Form
  • Vorlage der Ergebnisse vor dem Rat bis Mitte 2026

Phase 2 (2026-2028):

  • Monitoring und Evaluation der Einführung des Labels: Bewertung des Labels
  • Machbarkeitsstudie für den gemeinsamen Europäischen Hochschulabschluss

Organisatorisch ist das Policy Lab innerhalb der bestehenden Arbeitsgruppe für Hochschulbildung im Europäischen Bildungsraum angesiedelt. Dort sind die Mitgliedstaaten durch Bundes- und Landesministerien vertreten. Ergänzend können zwei externe Expertinnen oder Experten pro Mitgliedstaat hinzugezogen werden.

Zur politischen Begleitung der Initiative wurde ein European Degree Forum eingerichtet. Dieses findet regelmäßig unter Federführung der Europäischen Kommission und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen EU-Ratspräsidentschaften statt.

Das Forum ist eine Plattform für den europäischen Austausch zur Einführung des Labels und bringt Vertretende aus allen EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission, Hochschulen und europäischen Organisationen zusammen. Ziel ist es, die Umsetzung des Labels gemeinsam voranzutreiben, Synergien mit dem Europäische Hochschulraum zu schaffen und zentrale Herausforderungen zu diskutieren.

Als ein gemeinsamer Fahrplan für die nächsten Schritte wurden die Ergebnisse des ersten Treffens im November 2025 von der EU-Kommission als „Florence Pledge“ zusammengefasst. Das nächste Forum ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.

Antragstellung

Informationen rund um das Thema Antragstellung zu Fördermöglichkeiten im Kontext des European Degree Label finden Sie im Folgenden:

Wichtiger Hinweis zur Ausschreibung

Die aktuelle Ausschreibung ist auf der Webseite des EU Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Bitte beachten Sie: Die vollumfänglichen und verbindlichen Informationen sind ausschließlich dem offiziellen Aufruf im Portal zu entnehmen.

Förderfähige Organisationen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Organisationen, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Juristische Person (öffentliche oder private Einrichtung)
  • Ansässig in einem förderfähigen Land
  • Hochschulen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen

Förderfähige Länder

Antragstellende müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

 Budget

Das Budget beträgt 14 Mio. EUR für eine Förderung von ca. 14 Projekten mit bis zu 1 Mio. EUR pro Projekt.

Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 80% der Budgetkalkulation begrenzt

Laufzeit

Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 36 Monate.

Zusammensetzung des Projektkonsortiums

Für die Zusammensetzung des Projektkonsortiums gilt: mind. 2 förderfähige Einrichtungen aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern.

Eine Hochschuleinrichtung darf nur als vollwertiger Partner an einem einzigen Antrag teilnehmen. An anderen Anträgen darf sie nur als assoziierter Partner teilnehmen.

Empfohlen werden Partnerschaften zwischen Hochschulen und/oder Hochschulallianzen, die unterschiedliche Kooperationsformen nutzen und eine breite geografische Abdeckung sicherstellen.

Einreichung von Projektanträgen

Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen.

Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Hinweise zum Einsatz generativer KI-Tools für die Erstellung des Antrags

Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.

Wichtige Punkte:

  • KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
  • Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
  • Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
  • Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
  • Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken

Zeitplan und Fristen

  • Antragsfrist: 17. März 2026, 17 Uhr
  • Begutachtung: Ende März – Juni 2026
  • Information über die Auswahlergebnisse: September 2026
  • Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung: Dezember 2026

Projektauswahl

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Auswahlkriterien Mindestpunktzahl Maximale Punktzahl
Relevanz 16 30
Qualität – Projektkonzeption und -durchführung 11 20
Qualität – Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen 11 20
Wirkung 16 30
Gesamtpunktzahl 60 100

Um in die engere Auswahl zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung insgesamt mindestens 60 Punkte und mindestens folgende Punkte pro Kriterium erreichen: 16/30, 11/20, 11/20 und 16/30.

Wichtiger Hinweis zur Ausschreibung

Die aktuelle Ausschreibung ist auf der Webseite des EU Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Bitte beachten Sie: Die vollumfänglichen und verbindlichen Informationen sind ausschließlich dem offiziellen Aufruf im Portal zu entnehmen.

Förderfähige Organisationen

  • Öffentliche und private Einrichtungen im Bildungsbereich
    • Zuständige öffentliche Behörden für Hochschulbildung
    • Nationale oder regionale Gremien mit Mandat für:
      • Qualitätssicherung
      • Anerkennung
      • Finanzierung von Hochschuleinrichtungen
      • Andere für den Europäischen Hochschulabschluss relevante Bereiche
    • Internationale Vereinigungen, die im Bereich der Hochschulbildung und der Qualitätssicherung im Hochschulwesen tätig sind (gemäß ihrer Satzung)
    • Hochschulen, die über eine Akkreditierung im Hochschulbereich verfügen (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung – ECHE)

Förderfähige Länder

Antragstellende müssen in einem der folgenden förderfähigen Länder ansässig sein:

Budget

Das Budget beträgt 7 Mio. EUR Für eine

Förderung von ca. 8-14 Projekten (pro Projekt: 500.000-800.000 EUR) Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 85% der Budgetkalkulation begrenzt

Laufzeit

Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 24 Monate.

 Zusammensetzung des Projektkonsortiums

Für die Zusammensetzung des Projektkonsortiums gelten folgende Kriterien: mind. 2 unabhängige Einrichtungen aus 2 förderfähigen Ländern oder mind. 2 gemeinnützige internationale Vereinigungen im Bereich Qualitätssicherung

Einreichung von Projektanträgen

 Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen.

Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Hinweise zum Einsatz generativer KI-Tools für die Erstellung des Antrags

Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.

Wichtige Punkte:

  • KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
  • Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
  • Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
  • Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
  • Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken

 Zeitplan und Fristen

  • Antragsfrist: 03. März 2026, 17 Uhr
  • Begutachtung: März – Mai 2026
  • Information über die Auswahlergebnisse: Juni – Juli 2026
  • Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung: Juli – Oktober 2026

Projektauswahl

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Auswahlkriterien Mindestpunktzahl Maximale Punktzahl
Relevanz 16 30
Qualität – Projektkonzeption und -durchführung 11 20
Qualität – Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen 11 20
Wirkung 16 30
Gesamtpunktzahl 60 100

Um in die engere Auswahl einer Förderungsmaßnahme zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung insgesamt mindestens 60 Punkte und mindestens folgende Punkte pro Kriterium erreichen: 16/30, 11/20, 11/20 und 16/30.

Förderfähige Organisationen

Der Aufruf richtet sich an:

  • Vertretende der Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Hochschulbildung des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum sind
  • Mitglieder von den Mitgliedstaaten entsandten Sachverständigen
  • Vertretende der Europäischen Kommission

Die Tätigkeiten des Policy Lab werden gemeinsam von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geleitet (Kommission wird technische und organisatorische Unterstützung leisten).

Budget

Das Budget beträgt 1 Mio. EUR.

Förderfähige Organisationen

Der Aufruf richtet sich an:

  • Hochrangige Vertretende der Mitgliedstaaten und Regionen
  • Repräsentative Stakeholder im Bereich der Qualitätssicherung (z.B. ENQA, EQAR)
  • Netzwerk der National Academic Recognition Information Centres (NARIC)
  • Nationale Qualifikationsrahmen (NQR)
  • Sozialpartner im Bildungsbereich
  • Vertretende der Wirtschafts- und Sozialpartner

 Budget

Das Budget beträgt 1 Mio. EUR.

Unser Informations- und Beratungsportal

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

In unserem E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Politikunterstützung informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Politikunterstützung sowie der Zukunftsorientierten Projekte. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.