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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern

Über die Förderlinie „Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern“  können Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern Studierende und Hochschulpersonal in Erasmus+ Partnerländer entsenden und von dort empfangen.

Die „Studierendenmobilität“ ermöglicht deutschen Hochschulen den Austausch mit Institutionen in Partnerländern zum einen als Mobilität zu Studienzwecken zum anderen als Mobilität zu Praktikumszwecken.

Zudem finden im Rahmen der „Personalmobilität“ Austausche von Hochschulangehörigen zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken zwischen deutschen Hochschulen und Institutionen in Partnerländern statt.

Die Förderung der Erasmus-Mobilität mit Partnerländern erfolgt im Rahmen von Förderzeiträumen (Aufruf). Im ersten abgeschlossenen Aufruf der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (Aufruf 2022, Laufzeit 08/2022–07/2025) wurden insgesamt 5.733 Mobilitäten gefördert – davon 4.440 einreisende und 1.293 ausreisende Studierende und Hochschulangehörige. Verglichen mit dem letzten Aufruf der Vorgängerförderlinie (2020) stellt dies einen Zuwachs der geförderten Mobilitäten um rund 11,8 % dar.

Angaben zu Mobilitäten weiterer Aufrufe werden ergänzt, sobald die jeweiligen Förderzeiträume abgeschlossen und die realisierten Mobilitäten vollständig vorliegen.

Studierendenmobilität - zu Studien- (SMS) und Praktikumszwecken (SMP)

* Abgebildet werden die berichteten Gefördertenzahlen der abgeschlossenen Erasmus-Aufrufe.

Personalmobilität - zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA), sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

* Abgebildet werden die berichteten Gefördertenzahlen der abgeschlossenen Erasmus-Aufrufe.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

  • Studierenden- und Personalmobilität

    Hier finden Sie die Statistiken zu den geförderten Projekten der aktuellen Programmgeneration Erasmus+ (2021-2027).

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