Realkostenantrag für Studierende und Hochschulmitarbeitende mit einer Beeinträchtigung oder Kindern
Mit einem Realkostenantrag können Erasmus+ Teilnehmenden während des Auslandsaufenthalts sowie ggf. für eine vorbereitende Reise entstandene auslandsbedingte Mehrkosten ganz oder teilweise erstattet werden.
Studierende können sowohl den Aufstockungsbetrag als auch eine Förderung über einen Realkostenantrag erhalten,
- wenn die Förderung jeweils für unterschiedliche Merkmale gewährt wird oder
- wenn beim Vorliegen nur eines Merkmals unterschiedliche Kosten gedeckt werden und somit eine Doppelförderung ausgeschlossen werden kann.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Teilnehmende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen beispielsweise durch einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder durch ein ärztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
- Teilnehmende, die ihr Kind/ihre Kinder während des Auslandsaufenthaltes mitnehmen müssen
Informationen zu den Förderfähigkeitskriterien bzw. förderfähigen Kosten erhalten Sie von den Erasmus+ Hochschulkoordinierenden an Ihrer Hochschule.
Welche Förderung kann ich beantragen?
Für den Auslandsaufenthalt können…
- Teilnehmende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung in der Regel bis zu maximal 15.000 EUR pro Semester (Studierende) bzw. Mobilität (Hochschulpersonal) beantragen.
- Teilnehmende mit Kind/ern Reisekosten für mitgenommene Kinder und anteilige Kosten für Betreuung und Unterkunft der Kinder beantragen.
Für eine vorbereitende Reisen können…
- Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (Studierende und Hochschulpersonal) zudem eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.).
Alle beantragten Kosten müssen durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) vorab belegt werden.
Die beantragte Summe wird nach Ihrem persönlichen Bedarf berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
- nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studierendenwerken) oder der entsendenden oder aufnehmenden Hochschule übernommen werden.
- Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. zusätzliche Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Um möglichst viele Geförderte gleichermaßen unterstützen zu können und um einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Fördergelder möglichst wirtschaftlich einzusetzen und dies bei Ihren Kalkulationen zu berücksichtigen.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Die Fördermittel beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinierenden finden Sie hier.
Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Diese reicht den Antrag bei der NA DAAD. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Planung eines Auslandsaufenthalts und die Beantragung zusätzlicher Mittel mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Bitte planen Sie daher frühzeitig die Durchführung des Auslandsaufenthalts und informieren Sie sich über die Vorgaben des Antrags und über die erläuternden Hinweise im Antragsformular. Wenden Sie sich hierzu bitte an die/den Erasmus+-Koordinator/in Ihrer Heimathochschule, die/der Sie bei der Planung Ihres Erasmus+ Aufenthaltes und der Antragstellung unterstützt.
Ein Antrag, der unvollständig und/oder nicht fristgerecht mindestens zwei Monate vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eingereicht wird, kann in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Die NA DAAD entscheidet nach fristgerechtem Eingang in Abhängigkeit der Förderfähigkeit und Mittelverfügbarkeit über die Bewilligung der Mittel.
Was ist während bzw. nach dem Auslandsaufenthalt zu beachten?
Während des Aufenthaltes sind alle Kostenbelege im Original aufzubewahren. Nach dem Ende Ihres Auslandsaufenthalts wird eine finale Abrechnung erstellt. Hierfür müssen Sie alle Kostenbelege (Quittungen / Rechnungen) bei Ihrer Heimathochschule einreichen. Darüber hinaus ist ein formloser Erfahrungsbericht zu erstellen und ebenfalls bei Ihrer Hochschule einzureichen. Um weitere Interessierte über die Möglichkeiten im Ausland zu informieren, veröffentlichen wir die Berichte auch gerne auf unserer Webseite. Reichen Sie hierzu bitte auch die unterschriebene Datenschutzbestimmung ein.