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Erasmus+ Programmaufruf 2018

Aufruf für Projekte 2018

Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Für folgende Programmlinien können für 2018 im Rahmen dieses Aufrufs Anträge gestellt werden:

Antragstellung bei der NA DAAD

Aufgrund von technischen Fehlern hat die EU-Kommission die Antragsfrist für die Förderlinien KA103, KA107 und KA108 um 24 Stunden verlängert. Somit endet die Antragsfrist am 02. Februar 2018 um 12:00 Uhr. Die Fristen für alle anderen Förderlinien sind nicht betroffen und bleiben gleich.

Antragstellung bei der Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel

Alle angegebenen Fristen enden um 12:00:00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Erasmus+ Programme Guide 2018

Das wichtigste Dokument für Antragsteller und ggf. deren Partner ist der mit dem Aufruf veröffentlichte Erasmus+ Programmleitfaden 2018 (Version 2). Um sicherzustellen, dass Sie stets mit dem aktuellen Dokument arbeiten, überprüfen Sie bitte regelmäßig die auf der Website der EU Kommission hinterlegte Fassung des Programmleitfadens. Die Nationale Agentur im DAAD (NA DAAD) informiert und berät zu allen Aspekten der Antragstellung.

Die Aufrufe der Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen) im Hochschulbereich erfolgen über einzelne Ausschreibungen, die unabhängig vom jährlichen Aufruf zur Einreichung von Anträgen in Erasmus+ veröffentlicht werden. Sie finden diese Ausschreibungen auf der Seite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).

Wer kann sich bewerben?

Hochschulen, die im Besitz einer Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) sind, und andere akkreditierte Mobilitätskonsortien für die Programmlinien Mobilität mit Programmländern (KA103), Mobilität mit Partnerländern (KA107) können einen Antrag auf Fördermittel bei der NA DAAD einreichen. Mobilitätskonsortien benötigen eine Akkreditierung, um einen Antrag für Mobilitätsfördermittel stellen zu können. Für Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) sind beliebige, in einem Programmland ansässige, teilnehmende Organisationen antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt im Namen aller an einem Projekt beteiligten Organisationen.“

Für die weiteren Programmlinien erfolgt eine direkte Bewerbung bei der EU Kommission. Die NA DAAD bietet Ihnen hierfür eine umfassende Beratung zu Ihren Anträgen. Für die Kapazitätsaufbauprojekte und Erasmus Mundus Joint Master Degrees können Sie darüber hinaus bei der NA DAAD eine vorbereitende Reise zur Planung Ihres Vorhabens mit Ihren Partnern in Programm- und/oder Partnerländern stellen.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Ihre Ansprechpartner für diesen Aufruf:

Programmlinie E-Mail-Adresse
Mobilität mit Programmländern (KA103) E-Mail
Mobilität mit Partnerländern (KA107) E-Mail
Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) E-Mail
Erasmus Mundus Joint Master Degrees E-Mail
Kapazitätsaufbauprojekte E-Mail
Wissensallianzen E-Mail
Jean Monnet-Aktivitäten

E-Mail

Erasmus+ Politikunterstützung E-Mail
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