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EU-Sanktionen für drei iranische Hochschulen

Die Europäische Kommission hat die NA DAAD davon informiert,  dass gemäß Verordnung (EU) Nr. 267/2012 keine europäischen Programmmittel an folgende drei Hochschulen bereitgestellt werden dürfen:

  •    Shahid Beheshti Universität, Teheran
  •    Sharif Universität für Technologie, Teheran
  •    Malek Ashtar Universität für Technologie, Teheran

Diese drei Hochschulen in Iran unterliegen den Sanktionen der EU. Dieses Verbot erstreckt sich auf die direkte oder indirekte Finanzierung im Rahmen der EU-Programme einschließlich Erasmus+ und Horizon 2020.

Verbreitung an Ihrer Hochschule

Jede EU-Hochschule, die diese Finanzierung für die oben genannten Hochschulen bereitstellt, verstößt damit gegen die EU-Sanktion. Wir bitten Sie, diese Informationen an Ihren Hochschulen zu verteilen.

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