Auslandsstudium mit Erasmus+
Sammle internationale Erfahrungen und erweitere Deinen Horizont mit einem Erasmus+ Auslandsstudium. Studieren im Ausland stärkt nicht nur Deine fachlichen Kompetenzen, sondern auch Deine Persönlichkeit. Nutze die Chance, Europa und die Welt aus einer neuen Perspektive kennenzulernen!
Im Ausland studieren mit Erasmus+
Mit Erasmus+ in einem Programmland studieren
Als Studierende/r an einer deutschen Hochschule stehen Dir zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um mit einer Erasmus+ Förderung einen Teil des Studiums in einem von über 30 Programmländern zu absolvieren. Für konkrete Fragen zum Bewerbungsprozess, der Organisation des Studiums oder den Dir zustehenden Förderraten, kannst Du Dich an das International Office oder die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule wenden.
Nachfolgend findest Du die wichtigsten Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren.
Als Studierende/r kannst Du mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist
- Deine Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt
- Du einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren willst
- Bewerbung: Als Studierende/r bewirbst Du Dich für Erasmus+ Studienaufenthalte direkt bei Deiner Heimathochschule (International Office/Erasmus+ Koordinatorin oder Koordinator).
- Finanzielle Zuschüsse für Deinen Studienaufenthalt, die sich an den festgelegten Ländergruppen orientieren
- Die akademische Anerkennung Deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an Deiner Gasthochschule
- die Unterstützung bei der sprachlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS)
- eine finanzielle Unterstützung, sofern du mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zum Zielort und zurückreist (zu klären mit Deiner Heimathochschule)
- Sofern du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast, Deine Kinder mit ins Ausland nehmen möchtest, aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommst oder neben dem Studium erwerbstätig bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss erhalten
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei und zwölf Monaten dauern. Insgesamt kannst Du als Studierende/r bis zu 36 Monate für Dein Studium und/oder Praktikum gefördert werden.
- Dein Kontingent pro Studienphase/-zyklus (Bachelor, Master, Promotion) beträgt zwölf Monate
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) ist eine Förderung von 24 Monaten möglich sowie zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. sechs Monate Studium und zwei Mal zwei Monate Praktikum im Ausland)
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Du kannst an einer Hochschule studieren und gleichzeitig ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer Blended Mobility (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens fünf und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor, während oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte von Deiner Hochschule vergeben werden.
Die Höhe des Stipendiums ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.
- Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Deinem Land und dem Zielland
- Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium beantragen
- Entfernung zwischen den Ländern und Verfügbarkeit anderer Finanzhilfen
Als Erasmus+ Studierende/r bist Du von den Gebühren für Unterricht, Anmeldung, Prüfungen und Zugang zu den Laboratorien und Bibliotheken der aufnehmenden Einrichtung befreit. Zudem kann die Förderung ggf. durch eine finanzielle Zusatzförderung ergänzt werden. Die Festlegung der monatlichen Förderrate obliegt Deiner Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Gleichberechtigung und Mittelausschöpfung getroffen.
Für Fragen rund um die Förderbedingungen stehen Dir die Mitarbeitenden der International Offices und die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule zur Verfügung.
Mit Erasmus+ in einem Partnerland studieren
Als Studierende/r an einer deutschen Hochschule stehen Dir zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um mit einer Erasmus+ Förderung einen Teil des Studiums in einem Partnerland zu absolvieren. Für konkrete Fragen zum Bewerbungsprozess, der Organisation des Studiums oder den Dir zustehenden Förderraten, kannst Du Dich an das International Office oder an die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule wenden.
Nachfolgend findest Du die wichtigsten Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren.
Als Studierende/r kannst Du mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- Du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist
- Deine Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt und die Hochschule ein Projekt in der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern im Rahmen des Programms Erasmus+ hat
- Du einen Studienaufenthalt in einem förderfähigen Partnerland absolvieren willst
- Bewerbung: Als Studierende/r bewirbst Du Dich für Erasmus+ Studienaufenthalte direkt bei Deiner Heimathochschule (International Office/Erasmus+ Koordinatorin oder Koordinator).
- Finanzielle Zuschüsse für Deinen Studienaufenthalt, sowie Zuschüsse zu den Reisekosten
- Die akademische Anerkennung Deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an Deiner Gasthochschule
- die Unterstützung bei der sprachlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS)
- eine finanzielle Unterstützung, sofern du mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zum Zielort und zurückreist (zu klären mit Deiner Heimathochschule)
- Einen finanziellen Zuschuss kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, wenn:
- Du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast
- Du Dein/e Kind/er mit ins Ausland nehmen möchtest
- Du aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommst
- Du neben dem Studium erwerbstätig bist
- oder Du als Studierende/r aus einem Partnerland nach Deutschland kommst und dabei auf ökonomische Hürden stößt
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei und zwölf Monaten dauern. Insgesamt kannst Du als Studierende/r bis zu 36 Monate für Dein Studium und/oder Praktikum gefördert werden.
- Dein Kontingent pro Studienphase/-zyklus (Bachelor, Master, Promotion) beträgt zwölf Monate
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) ist eine Förderung von 24 Monaten möglich sowie zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. sechs Monate Studium und zwei Mal zwei Monate Praktikum im Ausland)
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Du kannst an einer Hochschule studieren und gleichzeitig ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer Blended Mobility (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens fünf und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte von Deiner Hochschule vergeben werden.
Die Höhe des Stipendiums ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, z. B.
- Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium beantragen
- Entfernung zwischen den Ländern und Verfügbarkeit anderer Finanzhilfen
Als Erasmus+ Studierende/r bist Du von den Gebühren für Unterricht, Anmeldung, Prüfungen und Zugang zu den Laboratorien und Bibliotheken der aufnehmenden Einrichtung befreit. Zudem kann die Förderung ggf. durch eine finanzielle Zusatzförderung ergänzt werden. Die Festlegung der monatlichen Förderrate obliegt Deiner Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Gleichberechtigung und Mittelausschöpfung getroffen.
Für Fragen rund um die Förderbedingungen stehen Dir die Mitarbeitenden der International Offices und die Erasmus+ Koordination Deiner Hochschule zur Verfügung.