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Sonderförderung für Teilnehmer mit Behinderung

Eine Studentin steht draußen an eine Wand gelehnt und hält eine Publikation im Arm
Jan von Allwörden/DAAD

Projektträger, die Studierende, Graduierte oder Hochschulpersonal mit Behinderung ausgewählt haben, können bei der NA DAAD zusätzliche Mittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Kosten beantragen.

Diese Sonderförderung kann nach der Auswahl für eine Erasmus+ Förderung von Studierenden, Graduierten und Hochschulpersonal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 (gilt ab dem Projekt 2018 zur Beantragung des einfachen Zuschusses) bzw. 50 (zur Beantragung eines Langantrages) bei der Heimathochschule beantragt werden. Teilnehmer mit Behinderung können in Erasmus+ entweder pauschal oder über einen eigenständigen Antrag gefördert werden.

Sonderförderung als einfacher Zuschuss für Studierende

Zusätzlich zur monatlichen Förderrate kann die Heimathochschule ab dem Projekt 2018 für Geförderte mit einem GdB von mindestens 30 bei der NA DAAD einen Antrag auf Aufstockung bis zum Höchstsatz der Ländergruppe stellen.

Sonderförderung als eigenständiger Antrag (Langantrag) für Studierende und Hochschulpersonal

Die Heimathochschule kann für Geförderte mit einem GdB von mindestens 50 einen personenbezogenen Antrag stellen, um die durch den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten von maximal 10.000 Euro zu decken. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: seit dem Projekt 2018 ist auf den Antragsformularen des „Langantrags“ (KA103 sowie KA107) keine Unterschrift des Geförderten mehr erforderlich. Es genügt die Unterschrift des Erasmus+ Hochschulkoordinators. Dies erleichtert insbesondere die Antragsstellung für Incoming-Studierende in der Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern (KA107). Alle erforderlichen Dokumente zur Beantragung der Sonderförderungen finden Sie in unserem Downloadcenter. 

Alle zur Beantragung notwendigen Unterlagen finden Sie im Downloadcenter. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Projektjahre bei der Auswahl der jeweiligen Dokumente. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden unter dem Punkt "Sonderförderung".

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