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Ombudsstelle

Hinweis: alle Anliegen werden vertraulich behandelt.

Die NA DAAD hat im November 2022 eine Ombudsstelle als unparteiische Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese Stelle ist zur Neutralität verpflichtet und wird daher alle Anliegen ohne Vorbehalte prüfen.

Wann kann die Ombudsstelle einbezogen werden?
Die Stelle ist immer dann als Mittler einzubeziehen, wenn zuvor ein Einwand zu einer Entscheidung der NA DAAD abgelehnt wurde, und die Beschwerdeführenden damit nicht einverstanden sind. Die Person, die eine Beschwerde vorbringen möchte, hat dann die Möglichkeit, das Anliegen schriftlich an die Ombudsstelle zu richten. Es erfolgt dort eine weitere Prüfung und die Ombudsstelle gibt anschließend eine Stellungnahme ab.

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