Soziale Inklusion fördern

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die untenstehenden Informationen aus den Erfahrungswerten der vergangenen Programmgeneration (2014-2020) ergeben. Mit Veröffentlichung der ersten Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen in den jeweiligen Förderlinien kann es daher zu Abweichungen und Änderungen kommen. Die Webseite wird in diesen Fällen so schnell wie möglich aktualisiert.
Wer kann teilnehmen?
Unter dieser Förderlinie können öffentliche oder private Einrichtungen teilnehmen, die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Erwachsenenbildung tätig sind. In den vergangenen Aufrufen waren darunter folgende:
- Bildungseinrichtungen und andere Bildungsanbieter
- Für die allgemeine und berufliche Bildung und den Jugendbereich zuständige Behörden auf nationaler/ regionaler/ lokaler Ebene
- Nichtregierungsorganisationen
- Forschungseinrichtungen
- Berufsverbände und Sozialpartner
- Beratungseinrichtungen und Anerkennungsstellen
- Internationale Organisationen
- Privatunternehmen
- Netzwerke der oben genannten Einrichtungen, sofern sie Rechtspersönlichkeit besitzen
Alle Informationen beziehen sich auf den Bereich zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Für Fragen zur Erwachsenenbildung in dieser Thematik, steht Ihnen die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung.
Welche Projekte können gefördert werden?
Ziel der Ausschreibungen in dieser Förderlinie ist die Umsetzung länderübergreifender Kooperationsprojekte, unter welchen folgende Aktivitäten förderfähig sind:
- Kooperations- und Netzmodelle mit verschiedenen einschlägigen (öffentlichen/privaten) Akteuren aus unterschiedlichen Sektoren
- Anpassung und Anwendung von Lernmethoden für neue Zielgruppen
- Konferenzen, Seminare, Workshops und Treffen mit politischen und anderen Entscheidungsträgern
- Bewertung, Austausch und Validierung von bewährten Verfahren und Lernerfahrungen
- Schulungen und andere Aktivitäten für den Kapazitätsaufbau (z.B. für Lehrkräfte, Gemeinden, Personal von Haftanstalten etc.)
- Unterstützende und aufsuchende Tätigkeiten junger Menschen für junge Menschen sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit Rollenmodellen.
- Gezielte Sensibilisierungs- und Verbreitungsaktivitäten auf der Grundlage wirksamer Kommunikationsstrategien und unter Einbindung von Informationsmaterial
- Operative und politische Empfehlungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Ziele der Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht und der Pariser Erklärung relevant sind
- Unterstützende und aufsuchende Tätigkeiten, die auf benachteiligte Gruppen sowie neu angekommene Migranten und Flüchtlinge ausgerichtet sind
Welche Länder können teilnehmen?
- die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Island, Liechtenstein, Norwegen
- Türkei, Nordmazedonien, Serbien
Was benötige ich, um teilzunehmen?
- EU-Login Konto
- PIC (Participant Identification Code)
Der PIC wird für die Gesamtdauer des Erasmus+ Programms einmalig an jede teilnehmende Institution vergeben. Deshalb verfügt der Großteil der Hochschulen bereits über diesen PIC. Falls Ihre Einrichtung noch keinen PIC besitzt, können Sie diesen über das Funding and Tenders Portal der EU-Kommission beantragen. Hierzu werden Sie aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus Ihrer Einrichtung (Legal Entity Form) hochzuladen.
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel über die EACEA. Die qualitative Bewertung eines Projekts hängt von den Zielen der Zusammenarbeit und von der Art der teilnehmenden Organisationen ab.
Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Die Relevanz des Projekts (30%)
- Die Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (20%)
- Die Qualität der Zusammensetzung des Projektteams und Kooperationsvereinbarungen (20%)
- Wirkungsgrad, Verbreitung und Nachhaltigkeit (30%)
Um in die engere Auswahl einer Förderungsmaßnahme zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl (d.h. aller vier Kriterien zusammen) und mindestens einen Schwellenwert von 50% für jedes einzelne Kriterium erreichen.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
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