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Vertragsbestandsteile

Die Erasmus+ Finanzhilfevereinbarung inkl. den Anhängen I-V bildet die Vertragsgrundlage zwischen Ihrer Organisation und der NA DAAD.

In der "Finanzhilfevereinbarung" werden die besonderen Vertragsbedingungen festgehalten wie der Name des Zuschussempfängers, Projekttitel, Projektlaufzeit, Höhe der Förderung, Höhe der Ratenzahlungen, Ratenzahlungsmodus sowie Übertragung von Fördermitteln. Darüber hinaus wird hier auf die Modalitäten der Berichterstattung eingegangen.

Hier werden die allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten.

Teil A behandelt rechtliche und administrative Bestimmungen, wie allgemeine Pflichten, Aufgaben und Rollen aller Zuschussempfänger, Sichtbarkeit der Finanzierung durch die Europäische Union, Urheberrechte in Bezug auf die Projektergebnisse, Regelung der Auftragsvergabe, Modalitäten im Bereich der Änderung der Vereinbarung, Aussetzung der Durchführung sowie Kündigung der Vereinbarung.

Teil B behandelt die Finanzbestimmungen, die Berechnung der Zuschüsse innerhalb der einzelnen Module, förderfähige Kosten, notwendige Belege, mögliche Monitorings sowie Kontrollen und Prüfungen der NA und der Kommission.

Im Anhang II werden

  • die Aktivitäten aufgelistet, die von der NA DAAD bewilligt worden sind
  • sowohl das beantragte Budget als auch das bewilligte Budget in den verschiedenen Budgetkategorien abgebildet
  • die Angaben der weiteren Zuschussempfänger aufgelistet.

Im Anhang III werden ergänzende Finanz- und Vertragsregeln erläutert. Im Abschnitt I werden die Budgetkategorien erläutert, die nach Stückkostensätzen abgerechnet werden. Im Abschnitt II werden die Budgetkategorien erläutert, die nach tatsächlichen Kosten abgerechnet werden. Gegenstand der übrigen Abschnitte ist zum einen ein Überblick über die Bedingungen für Kürzungen von Förderungen und zum anderen über die Kontrollen, denen der Zuschussempfänger unterliegen kann.

Im Anhang IV der Finanzhilfevereinbarung werden die Stückkostensätze der einzelnen Budgetkategorie pro Land festgehalten.

Der Anhang V umfasst die von den anderen Zuschussempfängern unterzeichnete Partnerschaftsvereinbarungen ("Mandates").

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