Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Sonderförderung

Eine Mitarbeiterin einer Hochschule informiert über die Sonderförderung.
Jan von Allwörden/DAAD

Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus-Generation 2021-2027. Das neue Erasmus+ Programm will mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Inklusion und Vielfalt in allen Bildungsbereichen leisten. Ziel ist es, all jene verstärkt für das Programm zu gewinnen, die es bisher selten oder gar nicht genutzt haben.

Was wird gefördert?

Sonderförderung für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung

Projektträger, die Studierende, Graduierte oder Hochschulpersonal mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ausgewählt haben, können bei der NA DAAD zusätzliche Mittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten beantragen oder ein Top up (pauschaler Zuschuss) auszahlen.

1. Förderung durch einen pauschalen Zuschuss

Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben.

Wie wird die Förderung beantragt?
Ein gesonderter Antrag bei der NA DAAD ist nicht erforderlich. Die Heimathochschule muss über die Möglichkeit informieren und die entsprechenden Personengruppen erreichen. Das Top up wird aus den Mobilitätsmitteln bezahlt.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Unabhängig von dem Land, in dem der Auslandsaufenthalt verbracht wird, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

2. Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Langantrag“)

Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte sowie Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für eine Erasmus+ geförderte Auslandsmobilität erhalten haben.

Wie wird die Förderung beantragt?
Die Sondermittel in Höhe von maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität werden bei der Heimathochschule beantragt. Hochschulen tragen Sorge dafür, dass diese Möglichkeit kommuniziert wird und Teilnehmende informiert werden.
Die Antragssumme wird nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachgewiesen werden muss, planen Sie für die Antragstellung und -bearbeitung bitte ausreichend Zeit ein.

Wann kann die zusätzliche Förderung beantragt werden?
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ausreise durch die Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn des Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Wie hoch sind die zusätzlichen Sondermittel?
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.

Wer entscheidet über eine Bewilligung des Antrags?
Die Erstellung des Antrags wird in Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden vorgenommen. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit der Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.

1. Förderung durch einen pauschalen Zuschuss

Wer kann die Förderung erhalten?
Studierende und Graduierte mit einem GdB von mindestens 30, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben.

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Heimathochschule muss über die Möglichkeit informieren und die entsprechenden Personengruppen erreichen. Das Top up wird aus den Mobilitätsmitteln bezahlt.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Unabhängig von dem Land, in dem der Auslandsaufenthalt verbracht wird, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 200 Euro.

2. Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Langantrag“)

Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte sowie Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 50, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für eine Erasmus+ geförderte Auslandsmobilität erhalten haben.

Wie kann ich die Förderung beantragen?
Die Sondermittel von maximal 10.000 Euro pro Mobilität wird bei der Heimathochschule beantragt. Hochschulen tragen Sorge dafür, dass diese Möglichkeit kommuniziert wird und Teilnehmende informiert werden.
Die Antragssumme wird nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachzuweisen ist, planen Sie für die Antragstellung und -bearbeitung bitte ausreichend Zeit ein.

Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der Ausreise durch die Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn des Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Wie hoch sind die zusätzlichen Sondermittel?
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.

Wer entscheidet über eine Bewilligung des Antrags?
Die Erstellung des Antrags wird in Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden vorgenommen. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.

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