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Europäische Experimentelle Maßnahmen (Aufruf 2022)

Eine Hochschulmitarbeiterin informiert ihre Kollegen über die Ausschreibung der Europäischen experimentellen Maßnahme der Erasmus+ Politikunterstützung.
Oliver Reetz/DAAD

Europäische Experimentelle Maßnahmen sind transnationale Kooperationsprojekte, in deren Rahmen länderübergreifende Feldversuche durchgeführt werden. Diese haben das Ziel, die Relevanz, Wirksamkeit, Skalierbarkeit und potentielle Auswirkungen von bestimmten Aktivitäten zu testen. Die Themen – und damit einhergehend die zu testenden Aktivitäten – können sich von Aufruf zu Aufruf unterscheiden. Durch die Kombination von strategischer Führung, methodischer Fundiertheit und einer starken europäischen Dimension ermöglichen Projekte der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen gegenseitiges Lernen und unterstützen eine evidenzbasierte Politik auf europäischer Ebene.

Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen 2022

Das übergeordnete Ziel dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen ist die Erprobung und Vertiefung von Instrumenten der transnationalen Zusammenarbeit, um eine echte europäische Dimension im Hochschulbereich zu entwickeln, die auf gemeinsamen Werten beruht.

In diesem Kontext adressiert der Aufruf zwei Themen:

1. Thema: European Degree Label

Unter diesem Thema sollen Allianzen von Hochschuleinrichtungen (abgekürzt „Allianzen“) und nationale Behörden die Möglichkeit haben, die Vergabe eines gemeinsamen europäischen Gütesiegels für Abschlüsse zu prüfen, zu erproben und zu erleichtern. Die Grundlage für die Prüfung bildet ein gemeinsam erarbeiteter und bereits bestehender europäischer Kriterienkatalog¹. Ziel ist, Hochschuleinrichtungen die Bereitstellung gemeinsamer Programme und die Verleihung gemeinsamer Abschlüsse im Einklang mit den Bologna-Instrumenten zu erleichtern. Weitere Schritte sollen unternommen werden, um den Wert innovativer transnationaler Lernerfahrungen anzuerkennen und die Sichtbarkeit, die Attraktivität und das Ansehen gemeinsamer Programme, die von Allianzen europäischer Hochschuleinrichtungen angeboten werden, zu erhöhen.

Dies umfasst konkret folgende Arbeitspakete:

  • Untersuchung und Erprobung der Relevanz der bereits ausgearbeiteten Kriterien für die Einführung eines Gütesiegels, mit dem die europäischen und transnationalen Erfahrungen in einem gemeinsamen Programm, das zu einem Hochschulabschluss auf allen Ebenen (Europäischer Qualifikationsrahmen - EQR - Stufe 6, 7, 8) führt, anerkannt werden;
  • Untersuchung und Empfehlung einer möglichen Optimierung der vorgeschlagenen Kriterien im Hinblick auf die Maximierung der Attraktivität und der potenziellen Auswirkungen eines solchen gemeinsamen europäischen Gütesiegels;
  • Ausarbeitung von Vorschlägen in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen, regionalen und/oder institutionellen Behörden, um die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Abschlüsse in Europa zu erleichtern. Dazu gehört auch der Vorschlag eines Konzepts, auf das sich die europäischen Länder auf allen Bildungsebenen bei der Vergabe gemeinsamer Abschlüsse auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter europäischer Kriterien einigen könnten. Diese Vorschläge sollten die bestehenden Instrumente berücksichtigen, die im Rahmen des Bologna-Prozesses entwickelt wurden, wie z. B. das europäische Konzept für die Qualitätssicherung gemeinsamer Studiengänge, und sie sollten Überlegungen dazu enthalten, ob diese Instrumente möglicherweise aktualisiert werden müssen.

Es wird erwartet, dass die Erprobung an einer signifikanten Stichprobe bestehender gemeinsamer Programme erfolgt, die von Allianzen und anderen Konsortien von Hochschuleinrichtungen (z.B. europäische Hochschulen, Erasmus-Mundus-Konsortien, Marie-Skłodowska-Curie-Konsortien und anderen Arten von transnationalen Kooperationspartnerschaften) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen, regionalen und/oder Hochschulbehörden durchgeführt werden.

2. Thema: European Legal Status

Das spezifische Ziel dieses Themas ist die Prüfung, Erprobung und Erleichterung der Nutzung bestehender institutionalisierter Kooperationsinstrumente auf europäischer Ebene, wie z. B. eines möglichen Rechtsstatus für Allianzen von Hochschuleinrichtungen - z. B. "Europäische Hochschulen" - mit dem Ziel, eine vertiefte, langfristige und flexible transnationale Zusammenarbeit zu erleichtern. Ziel ist es, Hochschulallianzen auf freiwilliger Basis den Spielraum zu geben, gemeinsam zu handeln, gemeinsame strategische Entscheidungen zu treffen, gemeinsame Einstellungen zu erproben, gemeinsame Lehrpläne zu entwerfen oder Ressourcen und Kapazitäten in den Bereichen Personal, Technik, Daten, Bildung, Forschung und Innovation zusammenzulegen.
Dies umfasst konkret folgende Arbeitspakete:

  • Untersuchung auf der Ebene der Allianz, wie ein bestehendes institutionalisiertes EU-Kooperationsinstrument, wie z. B. ein möglicher Rechtsstatus für Allianzen von Hochschuleinrichtungen auf europäischer Ebene, Lösungen für die Hindernisse bieten kann, die bei der von den Allianzen angestrebten vertieften Zusammenarbeit auftreten. Dies ist mit dem Ziel verbunden, die Umsetzung bestehender EU-Instrumente - wie des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) oder der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) - auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse des Bündnisses und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der regionalen/nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
  • Wo erforderlich, soll auch ein Vorschlag zur Verbesserung der bestehenden EU-Instrumente der institutionalisierten Zusammenarbeit oder Schlüsselelemente für die Gestaltung eines neuen Instruments auf EU-Ebene ausgearbeitet werden.

Weitere Informationen zu den Fördermodalitäten und zur Antragstellung finden Sie hier.

¹ Diese gemeinsam erarbeiteten europäischen Kriterien sind im Anhang des Aufrufs aufgeführt. Sie wurden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen im ersten Halbjahr 2022 erstellt.

Politischer Hintergrund

Die am 18. Januar 2022 von der Europäischen Kommission vorgestellte Europäische Hochschulstrategie zielt darauf ab, die Hochschulen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, sich an veränderte Bedingungen anzupassen, sich weiterzuentwickeln und zur Widerstandsfähigkeit und zum Aufschwung Europas beizutragen. Sie zielt zudem darauf ab, die transnationale Zusammenarbeit auf eine neue Ebene der Intensität und des Umfangs zu heben und eine wirklich europäische Dimension im Hochschulsektor zu entwickeln, die auf gemeinsamen Werten beruht. Eine vertiefte und effektivere transnationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich in ganz Europa ist der Schlüssel zur Steigerung der Attraktivität und der globalen Wettbewerbsfähigkeit und zum Aufbau einer widerstandsfähigen und nachhaltigen europäischen Gesellschaft und Wirtschaft.
Die vom Rat am 5. April 2022 auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags vom 18. Januar 2022 angenommene Empfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit lädt die Kommission ein:

  • in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Hochschuleinrichtungen, Studierendenorganisationen und Interessenträgern die Optionen und notwendigen Schritte für einen möglichen gemeinsamen Abschluss zu prüfen, der auf gemeinsam geschaffenen europäischen Kriterien beruht. Dieser Abschluss, der auf freiwilliger Basis auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene verliehen werden würde, könnte Lernergebnisse bescheinigen, die im Rahmen einer transnationalen Zusammenarbeit erzielt wurden, bei der Studiengänge in mehreren EU-Ländern kombiniert wurden und die beispielsweise im Rahmen von "Europäischen Hochschulen" angeboten werden. Er sollte einfach auszustellen, zu speichern, weiterzugeben, zu überprüfen und zu authentifizieren sein und EU-weit anerkannt werden. Es wird auf der Umsetzung der Bologna-Instrumente in den Mitgliedstaaten aufbauen und diese vorantreiben. So sollen im Rahmen von Erasmus+ die Entwicklung und Umsetzung europäischer Kriterien für die Vergabe eines gemeinsamen europäischen Gütesiegels für Abschlüsse erprobt werden. Ein solches Gütesiegel würde als Zusatzzertifikat für die Qualifikationen der Absolventen gemeinsamer Studiengänge ausgestellt, die im Rahmen einer transnationalen Zusammenarbeit zwischen mehreren Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser vorbereitenden Arbeiten soll dem Rat bei jedem Schritt in Richtung eines möglichen gemeinsamen Abschlusses auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter europäischer Kriterien im Einklang mit den Instrumenten des Bologna-Prozesses Bericht erstattet werden, um weitere Entscheidungen zu treffen.
  • Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen bei der Erprobung des Einsatzes bestehender europäischer Instrumente ab 2022 als Schritt auf dem Weg zur Erleichterung einer vertieften, langfristigen und flexiblen transnationalen Zusammenarbeit und bei der Prüfung der Notwendigkeit und Durchführbarkeit institutionalisierter Kooperationsinstrumente, wie etwa eines möglichen Rechtsstatus für Allianzen von Hochschuleinrichtungen, zu unterstützen. Es sollte die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten und Daten und gegebenenfalls den Austausch von Personal sowie die Durchführung gemeinsamer Programme erleichtern, mit dem Ziel, gemeinsame Abschlüsse auf der Ebene von Allianzen zu verleihen, einschließlich eines gemeinsamen Abschlusses auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter europäischer Kriterien.

Dieser Aufruf der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen ist eine Antwort auf diese Aufforderung mit dem Ziel, alle Arten von Allianzen von Hochschuleinrichtungen bei ihren transnationalen Kooperationsaktivitäten auf der Grundlage von hoher Qualität, Exzellenz, Wirkung, Inklusivität und geografischer Ausgewogenheit weiter zu unterstützen. Zusammengenommen werden diese Flaggschiffe dazu beitragen, eine echte europäische Identität zu formen, die transnationale Zusammenarbeit auf ein höheres Niveau zu bringen und ein starkes Gefühl der europäischen Zugehörigkeit zu fördern.

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