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Zukunftsweisende Initiativen

Was wird gefördert?

Bei den übergeordneten zukunftsweisenden Initiativen handelt es sich um Initiativen für innovative politische Maßnahmen. Diese haben die Entwicklung neuer politischer Konzepte und die Vorbereitung ihrer Umsetzung oder die Ausweitung und Verbreitung bewährter Verfahren zum Ziel.

Budget

Die budgetäre Ausstattung unter dieser Leitlinie ist je nach Aufruf unterschiedlich und kann variieren. Unter bisherigen Aufrufen lag die maximale Fördersumme pro Projekt bei 500.000€ bei einer prozentual eingeschränkten EU-Förderung (bisher 80 oder 90%). Eine Co-Finanzierung ist somit erforderlich.

Zeitraum/ Vertragsdauer

24-36 Monate

Welche Länder können teilnehmen?

  • die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
  • die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • die EU-Bewerberländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Welche Projekte können gefördert werden?

Aufrufe der zukunftsweisenden Initiativen zielen auf Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren unter Berücksichtigung europäischer bildungspolitischer Zielsetzungen. Sie richtet sich somit an alle Fachbereiche und die thematische Ausrichtung geförderter Projekte kann unterschiedlichster Art sein. Auf unserer Best Practice Seite können Sie Beispiele guter Praxis finden. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results Platform die Auflistung mit Kurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Alle Anträge werden von der EACEA auf formale Förderfähigkeit geprüft. Formal gültige Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachern qualitativ bewertet und die Förderentscheidung auf Basis der Expertenbewertung der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA über die Ergebnisse bei positiver und negativer Bewertung informiert. Der Zeitraum der Prüfung und Rückmeldung ist je nach Projektaufruf unterschiedlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweilige Ausschreibung.

Die vier Auswahlkriterien

  • Relevanz des Projekts
  • Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung
  • Qualität der Partnerschaft und Kooperationsvereinbarung
  • Wirkungsgrad, Verbreitung und Nachhaltigkeit

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu senden Sie uns bitte eine E-Mail.

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