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Zukunftsorientierte Projekte

Zwei Hochschulmitarbeiterinnen verlassen einen Seminarraum und besprechen zukunftsweisende Kooperationsprojekte.
Christian Hüller / NA DAAD

Zusammensetzung des Projektkonsortiums

Institutionen aus den folgenden Ländern können ein Projektkonsortium bilden:

  • die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Türkei, Nordmazedonien, Serbien

Alle Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.

Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen (nicht als Koordinator oder vollwertige Partner).

Im Folgenden wird nur auf Los 1 Bezug genommen, da dieses für den Hochschulbereich von besonderer Relevanz ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass weitere losspezifische Kriterien existieren.

Los 1:
Das Projektkonsortium muss mindestens drei Antragstellende (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen.

Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Projektkonsortiums nicht mit dazu.

Dem Projektkonsortium muss mindestes eine öffentliche Behörde auf nationaler oder regionaler Ebene (z. B. Innovations-, Bildungs-, Arbeits- oder Wirtschaftsministerien, Qualifikations- oder Qualitätssicherungsbehörden usw.) aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland als Antragsteller (Koordinator oder vollwertiger Partner) angehören.

Im Rahmen der Priorität 1 (EdTech) muss dem Projektkonsortium mindestens ein EdTech-Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland als Antragsteller (Koordinator oder vollwertiger Partner) angehören.

Das Projektkonsortium sollte sich aus einer Mischung öffentlicher und privater Organisationen zusammensetzen, die Forscherinnen und Forscher sowie Partnerinstitutionen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu erreichen, vereinen. Anträge können von öffentlichen oder privaten Organisationen/Einrichtungen gestellt werden, die in den Bereichen der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind.

Folgende Organisationen sind förderfähig (Liste nicht erschöpfend):

  • Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung (z. B. Bildungs- und Ausbildungsanbieter wie Schulen, Hochschuleinrichtungen, Anbieter von beruflicher Bildung und Erwachsenenbildung, Verbände, NRO)
  • Öffentliche oder private Unternehmen, die Schulungen für ihre Mitarbeiter oder Partner in der Wertschöpfungs-/Lieferkette anbieten
  • Triebkräfte für Innovation und territoriale Entwicklung (z. B. Öko-Innovationslabors, Forschungszentren, Innovationsagenturen, regionale Entwicklungsbehörden, KMU, Großunternehmen)
  • Politische Entscheidungsträger und Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (z. B. Innovations-, Bildungs-, Arbeits- und Wirtschaftsministerien, öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, Qualifikationsbehörden usw.)
  • Organisationen, die sektorübergreifende Aktivitäten durchführen, und andere Arbeitsmarktakteure (z. B. Sozialpartner, Branchenverbände, Industrie-/Handels-/Handwerkskammern und andere zwischengeschaltete Stellen, Handelsorganisationen, zivilgesellschaftliche, Sport- und Kulturorganisationen, Lehrer- und Ausbilderverbände, Jugend- und Elternverbände, Arbeitsmarktakteure)
  • Öffentliche oder private Einrichtungen, die für die Organisation und/oder Finanzierung und/oder Bereitstellung von Bildungsdienstleistungen für Erwachsene (z. B. Bewertung von Fähigkeiten, Validierung von Kompetenzen, Bildung und Ausbildung, Orientierung und Beratung) zuständig sind oder ein gewisses Maß an Verantwortung dafür tragen (oder Einfluss darauf haben)
  • Nationale, internationale, regionale und sektorale Organisationen für Kompetenzwettbewerbe

Zukunftsorientierte Projekte sollten von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:

  • die Spitzenleistungen vorweisen können und modernstes Wissen besitzen
  • die die Fähigkeit zur Innovation haben
  • die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben

Bestandteile eines Antrags

Die Bestandteile, aus denen sich ein kompletter Antrag zusammensetzt, unterscheiden sich je nach Aufforderung. Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission gestellt.

Antragsfrist

Aufrufe dieser Förderlinie werden in der Regel  jährlich veröffentlicht. Die aktuelle Ausschreibung ist hier auf der Webseite des Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Die Einreichungsfrist endet am 15. März 2023 um 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

Antragstellung

Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal eingereicht. Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Sofern Sie noch nicht über einen Participant Identification Code verfügen, registrieren Sie sich im Funding and Tenders Portal.
Den Participant Identification Code erhalten Sie daraufhin automatisch. Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein.
Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Zeitplan und Fristen

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen vorläufigen Zeitplan handelt und es zu Änderungen kommen kann.

Antragsfrist     15. März 2023, 17 Uhr Brüsseler Zeit
Begutachtung  April 2023 – Juli 2023
Benachrichtigung an die Antragstellenden September 2023
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung Dezember 2023

Unser Informations- und Beratungsangebot

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