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Projekte Sozialer Inklusion

Studierende besprechen Projekte Sozialer Inklusion im Eingangsbereich ihrer Universität.
Jan von Allwörden/DAAD

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die untenstehenden Informationen aus den Erfahrungswerten der vergangenen Programmgeneration (2014-2020) ergeben. Mit Veröffentlichung der ersten Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen in den jeweiligen Förderlinien kann es daher zu Abweichungen und Änderungen kommen. Die Webseite wird in diesen Fällen so schnell wie möglich aktualisiert.

Wer kann einen Antrag stellen?

Förderfähig waren in vergangenen Aufrufen öffentliche und private Einrichtungen, die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Erwachsenenbildung oder in anderen sozioökonomischen Feldern tätig sind, bzw. Organisationen mit sektorübergreifenden Aktivitäten (z. B. Kultureinrichtungen, Zivilgesellschaft, Sportverbände, Anerkennungsstellen, Handelskammern, Handelsorganisationen usw.).

Für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen sich die Partnerschaften aus mindestens vier Organisationen bzw. Einrichtungen zusammensetzen, die mindestens vier förderfähige Länder vertreten.

Förderfähige Länder in diesem Sinne sind:

  • die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • die EU-Bewerberländer: Türkei, Nordmazedonien und Serbien

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Sobald die Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen dieser Leitaktionen bekannt gemacht worden sind, ist es möglich einen Antrag unter Einhaltung der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Einreichungsfrist der Projektvorschläge endete jeweils drei Monate nach Veröffentlichung der Ausschreibung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der EACEA.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal eingereicht. Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Teilnehmercode verfügen müssen. Sofern Sie noch nicht über einen Teilnehmercode (PIC) verfügen, registrieren Sie sich im Funding and Tenders Portal. Den Teilnehmercode erhalten Sie daraufhin automatisch.

Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Den Link zu den Antragsformularen finden Sie auf der Webseite des Projektaufrufs.

Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Wo reiche ich einen Antrag ein?

Die Auswahl und Verwaltung der Projekte findet zentral in Brüssel bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) statt. Der Antrag wird dort direkt eingereicht.

Wie sehen die Antragsdokumente aus?

Hier können Sie sich die Antragsdokumente aus dem letzten Aufruf anschauen, um einen Eindruck des Umfangs zu bekommen. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie diese Dokumente explizit nicht für den aktuellen Aufruf verwenden können.

Aufruf Projekte Sozialer Inklusion
Leitfaden für Antragsstellende

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