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Europäische Experimentelle Maßnahmen (Aufruf 2026)

Europäische Experimentelle Maßnahmen _aufruf 2026_

Im Folgenden finden sie einen Überblick über die Fördermodalitäten des aktuellen Aufrufs der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen. Weitere Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung entnehmen Sie bitte dieser Webseite.

Förderfähige Organisationen

Der Aufruf richtet sich an folgende Organisationen:

  • Öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind
  • Hochschulen, die über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen

Förderfähige Länder

Antragstellende müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

Budget

Topic Topic budget
Topic 1: Digital Education Content: success factors in decision making and use by teachers, trainers and school/institution leaders 2 Mio. EUR
Topic 2: Digital Education: Public-private partnerships for ethical design, development and use of Artificial Intelligence tools in education and training 6 Mio. EUR
Topic 3: Digital Education: AI-powered Personalised Learning Pathways for Basic Skills 5 Mio. EUR
Topic 4: Micro-credentials – focus on eco-systems 3 Mio. EUR
Topic 5: School Education: STEM Education Centres 6 Mio. EUR
Topic 6: School Education: Proficiency in basic skills 9 Mio. EUR
Topic 7: Vocational Education and Training: Developing basic skills in Vocational Education and Training 5 Mio. EUR
Topic 8: Vocational Education and Training: Improving transparency and recognition of VET qualifications 8 Mio. EUR
Topic 9: Adult Education: Support to the Regional Skills Partnerships within the Pact for Skills 5 Mio. EUR
Topic 10: Adult Education: Motivation in Motion: Empowering Adults to Up- and Reskilling 5 Mio. EUR
Total 54 Mio. EUR

EU-Förderung

Die maximale EU-Förderung pro Projekt beträgt 1 Mio. EUR und deckt damit höchstens 80 % der Gesamtkosten ab. Mindestens 20 % sind durch Eigenmittel zu finanzieren.

Laufzeit

Die Dauer der Projekte sollte zwischen 24 und 36 Monaten betragen.

Zusammensetzung des Projektkonsortiums

Für die Zusammensetzung des Projektkonsortiums gelten folgende Kriterien:

  • Projektvorschläge müssen von einem Konsortium bestehend aus mindestens fünf Antragstellenden aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
  • Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und verbundene Einrichtungen) beteiligt werden.
  • Organisationen aus Belarus und Russland sind nicht berechtigt, als assoziierte Partner teilzunehmen.

Antragstellung

Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschulen müssen zudem über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen.

Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Projektanträge maximal 40 Seiten (Part B) umfassen dürfen! Zusätzliche Seiten werden nicht berücksichtigt!

Hinweise zum Einsatz generativer KI-Tools für die Erstellung des Antrags

Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.

Wichtige Punkte:

  • KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
  • Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
  • Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
  • Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
  • Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken

Zeitplan und Fristen

Antragsfrist 08. April 2026, 17 Uhr
Begutachtung April-Juli 2026
Information über die Auswahlergebnisse Oktober 2026
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung Bis Januar 2027

Projektauswahl

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral durch die Europäische Kommission. Eine Auswahlkommission Bewertungsausschuss, die von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Diese werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Anträge, die formal zulässig sind, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Begutachtung informiert und erhalten einen Bewertungsbogen mit detailliertem Feedback. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Auswahlkriterien Mindest- punktzahl Maximal-punktzahl
Relevanz 20 30
Qualität – Projektkonzeption und -durchführung 15 20
Qualität – Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen 15 20
Wirkung 20 30
Gesamtpunktzahl 80 100

Für eine Förderung muss der Projektantrag die erforderliche Mindestgesamtpunktzahl von 80 Punkten und bei allen Auswahlkriterien die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erhalten. Gefördert werden die Anträge mit den besten Bewertungen in absteigender Reihenfolge und in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel.

Unser Informations- und Beratungsangebot

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

In unserem E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Politikunterstützung informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Politikunterstützung sowie der Zukunftsorientierten Projekte. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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