Erasmus+ Scholarships
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fördermodalitäten des aktuellen Aufrufs unter der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen. Weitere Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung entnehmen Sie bitte dieser Webseite.
Der aktuelle Aufruf ist auf der Webseite des Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Die Einreichungsfrist endet am 28. Mai 2026 um 17:00 Uhr.
Förderfähige Organisationen
Der Aufruf richtet sich an folgende Organisationen:
- Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen), die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind
Förderfähige Länder
Antragstellende müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
- EU-Mitgliedstaaten
- EWR-Länder und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Budget
Das Budget des Aufrufs beträgt 5 Mio. Euro für eine Förderung von maximal 4 Projekten.
EU-Förderung
Die maximale EU-Förderung pro Projekt beträgt 1,25 Mio. EUR und deckt damit höchstens 80 % der Gesamtkosten ab. Mindestens 20 % sind durch Eigenmittel zu finanzieren.
Finanzierung & Stipendien
- Mittelverwendung:
- 90 %: direkte Stipendienkosten (Lebenshaltung, Mobilität, Gebühren etc.)
- 10 %: Verwaltung & Umsetzung
- Mindestumfang pro Antrag: mind. 25 Stipendien
- Max. Stipendium pro Studierendem: 60.000 EUR
Laufzeit
Die Dauer der Projekte sollte in der Regel 48 Monate betragen.
Zusammensetzung des Konsortiums
Für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt:
- Mindestens 4 Antragstellende aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens 4 Hochschulen/ tertiäre VET-Institutionen
- Industriepartner als assoziierte Partner werden ausdrücklich empfohlen
Antragstellung
Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschulen müssen zudem über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen.
Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Projektanträge maximal 120 Seiten (Part B) umfassen dürfen! Zusätzliche Seiten werden nicht berücksichtigt!
Hinweise zum Einsatz generativer KI-Tools für die Erstellung des Antrags
Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.
Wichtige Punkte:
- KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
- Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
- Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
- Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
- Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken
Zeitplan und Fristen
| Antragsfrist | 28. Mai 2026, 17 Uhr |
| Begutachtung | Ende Mai – Ende Juli 2026 |
| Information über die Auswahlergebnisse | November 2026 |
| Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung | Februar 2027 |
Projektauswahl
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral durch die Europäische Kommission. Eine Auswahlkommission Bewertungsausschuss, die von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Diese werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Anträge, die formal zulässig sind, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Begutachtung informiert und erhalten einen Bewertungsbogen mit detailliertem Feedback. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.
Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
| Auswahlkriterien | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl |
|---|---|---|
| Relevanz | 16 | 30 |
| Qualität – Projektkonzeption und -durchführung | 11 | 20 |
| Qualität – Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen | 11 | 20 |
| Wirkung | 16 | 30 |
| Gesamtpunktzahl | 60 | 100 |
Für eine Förderung muss der Projektantrag die erforderliche Mindestgesamtpunktzahl von 60 Punkten und bei allen Auswahlkriterien die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erhalten. Gefördert werden die Anträge mit den besten Bewertungen in absteigender Reihenfolge und in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel.
Unser Informations- und Beratungsangebot
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