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European Degree

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© Europäische Union

Informationen rund um das Thema Antragstellung zu Fördermöglichkeiten im Kontext des European Degree finden Sie hier.

Diese Webseite bietet einen Überblick über die Fördermodalitäten des Aufrufs zu Fördermöglichkeiten im Kontext des European Degree. Weitere Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung finden Sie auf dieser Webseite.

Wichtiger Hinweis zur Ausschreibung

Die aktuelle Ausschreibung ist auf der Webseite des EU Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Bitte beachten Sie: Die vollumfänglichen und verbindlichen Informationen sind ausschließlich dem offiziellen Aufruf im Portal zu entnehmen.

Förderfähige Organisationen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Organisationen, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Juristische Person (öffentliche oder private Einrichtung)
  • Ansässig in einem förderfähigen Land
  • Hochschulen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen

Förderfähige Länder

Antragstellende müssen in einem der folgenden  Länder ansässig sein:

Budget

Das Budget beträgt 14 Mio. EUR für eine Förderung von ca. 14 Projekten mit bis zu 1 Mio. EUR pro Projekt.
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 80% der Budgetkalkulation begrenzt.

Laufzeit

Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 36 Monate.

Zusammensetzung des Projektkonsortiums

Für die Zusammensetzung des Projektkonsortiums gilt: mind. 2 förderfähige Einrichtungen aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern.

Eine Hochschuleinrichtung darf nur als vollwertiger Partner an einem einzigen Antrag teilnehmen. An anderen Anträgen darf sie nur als assoziierter Partner teilnehmen. 

Empfohlen werden Partnerschaften zwischen Hochschulen und/oder Hochschulallianzen, die unterschiedliche Kooperationsformen nutzen und eine breite geografische Abdeckung sicherstellen.

Antragstellung

Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen. 

Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Hinweise zum Einsatz generativer KI-Tools für die Erstellung des Antrags

Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.

Wichtige Punkte:

  • KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
  • Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
  • Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
  • Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
  • Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken

Zeitplan und Fristen

Antragsfrist 17. März 2026, 17 Uhr
Begutachtung Ende März - Juni 2026
Information über die Auswahlergebnisse September 2026
Finanzhilfevereinbarung Dezember 2026

Projektauswahl

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Auswahlkriterien Mindestpunktzahl Maximale Punktzahl
Relevanz 16 30
Qualität - Projektkonzeption und -durchführung 11 20
Qualität - Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen 11 20
Wirkung 16 30
Gesamtpunktzahl 60 100

Um in die engere Auswahl zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung insgesamt mindestens 60 Punkte und mindestens folgende Punkte pro Kriterium erreichen: 16/30, 11/20, 11/20 und 16/30.

Wichtiger Hinweis zur Ausschreibung

Die aktuelle Ausschreibung ist auf der Webseite des EU Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Bitte beachten Sie: Die vollumfänglichen und verbindlichen Informationen sind ausschließlich dem offiziellen Aufruf im Portal zu entnehmen.

Förderfähige Organisationen

Folgende Organisationen sind förderfähig:

  • Öffentliche und private Organisationen im Bildungsbereich
    • Zuständige öffentliche Behörden für Hochschulbildung
    • Nationale oder regionale Gremien mit Mandat für:
      • Qualitätssicherung
      • Anerkennung
      • Finanzierung von Hochschuleinrichtungen
      • Andere für den Europäischen Hochschulabschluss relevante Bereiche
    • Internationale Vereinigungen, die im Bereich der Hochschulbildung und der Qualitätssicherung im Hochschulwesen tätig sind (gemäß ihrer Satzung)
  • Hochschulen, die über eine Akkreditierung im Hochschulbereich verfügen (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung – ECHE)

Förderfähige Länder

Antragstellende müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

Budget

Das Budget beträgt 7 Mio. EUR für eine Förderung von ca. 8-14 Projekten (pro Projekt: 500.000-800.000 EUR). Die Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 85% der Budgetkalkulation begrenzt.

Laufzeit

Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 24 Monate.

Zusammensetzung des Projektkonsortiums

Für die Zusammensetzung des Projektkonsortiums gelten folgende Kriterien: mind. 2 unabhängige Einrichtungen aus 2 förderfähigen Ländern oder mind. 2 gemeinnützige internationale Vereinigungen im Bereich Qualitätssicherung.

Antragstellung

Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen. 

Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Hinweise zum Einsatz generativer KI-Tools für die Erstellung des Antrags

Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.

Wichtige Punkte:

  • KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
  • Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
  • Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
  • Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
  • Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken

Zeitplan und Fristen

Antragsfrist 03. März 2026, 17 Uhr
Begutachtung März - Mai 2026
Information über die Auswahlergebnisse Juni - Juli 2026
Finanzhilfevereinbarung Juli - Oktober 2026

Projektauswahl

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Auswahlkriterien Mindestpunktzahl Maximale Punktzahl
Relevanz 16 30
Qualität - Projektkonzeption und -durchführung 11 20
Qualität - Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen 11 20
Wirkung 16 30
Gesamtpunktzahl 60 100

Um in die engere Auswahl zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung insgesamt mindestens 60 Punkte und mindestens folgende Punkte pro Kriterium erreichen: 16/30, 11/20, 11/20 und 16/30.

Förderfähige Organisationen

Der Aufruf richtet sich an:

  • Vertretende der Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Hochschulbildung des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum sind
  • Mitglieder von den Mitgliedstaaten entsandten Sachverständigen
  • Vertretende der Europäischen Kommission

Die Tätigkeiten des Policy Lab werden gemeinsam von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geleitet (Kommission wird technische und organisatorische Unterstützung leisten).

Budget

Das Budget beträgt 1 Mio. EUR.

Förderfähige Organisationen

Der Aufruf richtet sich an:

  • Hochrangige Vertretende der Mitgliedstaaten und Regionen
  • Repräsentative Stakeholder im Bereich der Qualitätssicherung (z.B. ENQA, EQAR)
  • Netzwerk der National Academic Recognition Information Centres (NARIC)
  • Nationale Qualifikationsrahmen (NQR)
  • Sozialpartner im Bildungsbereich
  • Vertretende der Wirtschafts- und Sozialpartner

Budget

Das Budget beträgt 1 Mio. EUR.

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