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Neuer Aufruf der zukunftsweisenden Kooperationsprojekte veröffentlicht

Oliver Reetz/DAAD

Die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur der Europäischen Kommission (EACEA) hat im Bereich der Erasmus+ Politikunterstützung (Leitaktion 3) einen neuen Aufruf zu europäischen zukunftsweisenden Kooperationsprojekten veröffentlicht.

Ziele des Aufrufs

Zukunftsweisende Kooperationsprojekte haben das Ziel innovative Politikansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu prüfen oder zu bewerten. Die erarbeiteten Methoden oder Instrumente sollen somit zur Entwicklung von politischen Strategien beitragen. Im Fokus des aktuellen Aufrufs (EACEA/36/2018) steht die Förderung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung, welche durch europäische Zusammenarbeit auf politischer sowie praktischer Ebene etabliert werden. Diese innovativen Ansätze sollen einen nachhaltigen systemischen Effekt aufweisen und die transnationale Zusammenarbeit wichtiger Interessensgruppen im Bildungsbereich fördern.

Projekte müssen sich auf mindestens eine der nachfolgenden inhaltlichen Prioritäten beziehen:

  1. Erwerb von Grundqualifikationen durch gering qualifizierte Erwachsene
  2. Entwicklung und Bewertung der Wirksamkeit der Fort- und Weiterbildung zur Deckung des aktuellen sowie künftigen Kompetenzbedarfs
  3. Förderung innovativer Technologie im Bereich der Laufbahnberatung
  4. Förderung innovativer und interdisziplinärer Ansätze für den Unterricht in STE(A)M-Fächern
  5. Förderung der Verwendung von Tools der Selbstreflexion zur Unterstützung von Innovationen und systemischen Veränderungen in Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung
  6. Hochschulbildung – Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans für digitale Bildung und Bewertung der Lernergebnisse zu Zwecken des Benchmarking von Hochschuleinrichtungen.

Fokus: Projekte, die sich auf die 6. Priorität beziehen, sollten eines der folgenden drei Themen behandeln:

Open Science skills, sind Teil der digitalen Kompetenzen, die für Studierende von entscheidender Bedeutung sind, um das Potenzial digitaler Technologien und offen zugänglicher Plattformen für die Mitgestaltung innovativer Lösungen nutzen zu können. Zu den Open Science skills gehören ebenfalls die Citizen Science skills. Diese Fähigkeiten beziehen sich auf das digitale Wissen, das benötigt wird um gesellschaftliche und technologische Herausforderungen zu bewältigen. Diese Kompetenzen können beispielsweise durch die Entwicklung von Schulungen, Lehrpläne und Lernmaterial für Bachelor- und Masterstudenten sowie Wissenschaftler oder durch die Entwicklung von „Train the Trainer“-Kursen für Hochschuldozenten gestärkt werden.

Künstliche Intelligenz entwickelt sich zu einer der wichtigsten Technologien des 21. Jahrhunderts und ist dennoch noch nicht weit in der Hochschulbildung verbreitet. Projekte im Bereich von KI, sollten den Einsatz von KI testen, entwickeln oder bewerten.  Die Lernbedürfnisse der Studierenden können so ermittelt und unterstützt werden. Mit Hilfe von KI kann Lehren und Lernen sich von einem „One-size-fits-all“-Ansatz zu personalisierten Lernumgebungen hinbewegen. Projekte, die ihren Fokus auf KI legen, sollten sich kritisch mit KI auseinandersetzen.

Informationen zu den Fähigkeiten und Kompetenzen von Studierenden und Absolventen in Europa sind begrenzt. Diese Daten sind jedoch wichtig, um die Gründe sowie Lösungen für Fachkräftemangel in bestimmten Regionen aber auch Wirtschaftssektoren zu ermitteln und dahingehend die Qualität von Hochschulen zu verbessern. Projekte, die die Bewertung von Lernergebnissen für ein Benchmarking von Hochschuleinrichtungen durchführen, sollten auf das Erasmus+ geförderte Projekt CALOHEE (Measuring and Comparing Achievements of Learning Outcomes in Higher Education in Europe) aufbauen und die bereits erarbeiteten Ergebnisse, wie das Subject Area Qualifications Reference Framework, nutzen.

Projekte dieser Prioritäten sollen innovative Maßnahmen, verbesserte Kenntnisse über Zielgruppen und Unterrichtssituationen, einen europäischen Mehrwert sowie das Potenzial einer langfristigen Wirkung auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung aufweisen.

Wer kann teilnehmen?

Als förderfähig gelten öffentliche und private Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend oder anderen sozioökonomischen Feldern sowie sektorübergreifend tätig sind.

Das Projektkonsortium muss aus mindestens drei Organisationen bestehen und mindestens drei verschiedene Programmländer vertreten. Die Fördersumme pro Projekt beträgt maximal 500.000 Euro bei einer maximalen EU-Förderung von 75%.

Frist für Projektvorschläge

Die Frist zur Einreichung von Projektanträgen ist der 19. März 2019 (12.00 Uhr MEZ).

Online-Seminare zur Antragstellung

Die NA DAAD hat am 18. Januar 2019 ein Online-Seminar zu Hintergrund und Zielen des Aufrufs sowie zur Antragstellung ausgerichtet. Näheres finden Sie auf der Veranstaltungsseite.

Am 28. Januar 2019 hat die EACEA ebenfalls einen Infotag per Webstream zum aktuellen Aufruf ausgerichtet. Die Aufzeichnung und Präsentationen der Infoveranstaltung finden Sie auf der Webseite der EACEA.

Wenn Sie sich einen Einblick über bereits laufende Projekte dieser Förderlinie verschaffen möchten, finden Sie diese in unserem Best Practice Bereich oder auf der Erasmus+ Project Results Platform.

Bei Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns jederzeit gern per E-Mail oder wenden Sie sich direkt per E-Mail an die EACEA.

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