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Studium im Ausland in Erasmus+ Partnerländern

Zwei Studierende informieren sich auf einer Treppe sitzend über ein Studium im Ausland in Erasmus+ Partnerländern
Jan von Allwörden/DAAD

Im Ausland studieren mit Erasmus+ #kurzerklärt

Ein Ausschnitt aus dem NA DAAD Youtube Kanal.

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Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden Studienaufenthalte von Studierenden aus Europa und in Richtung Europa: Studierende aus dem europäischen Hochschulraum können in den sogenannten Partnerländern einen Studienaufenthalt von bis zu zwölf Monaten absolvieren. Gleiches gilt für Studierende aus Partnerländern, die nach Europa kommen möchten.

Im Vergleich zum Austausch innerhalb Europas ("mit Programmländern") steht für diese Studienaufenthalte jedoch deutlich weniger Geld zur Verfügung.

Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…

  • sie einen Studienaufenthalt in einem der teilnehmenden Partnerländer absolvieren wollen,
  • sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
  • ihre Hochschule eine Projektförderung für die Mobilität mit Partnerländern erhalten hat,
  • die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Studierende erhalten…

  • finanzielle Zuschüsse in Höhe von 700 Euro (Mobilität aus Deutschland) bzw. 850 Euro (Mobilität nach Deutschland) pro Monat sowie Zuschüsse zu den Reisekosten,
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
  • ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.

Dauer der Förderung

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate gefördert werden:

  • jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
  • in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium,
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).

Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer „blended mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

Bewerbung

Ansprechpersonen in der Nationalen Agentur

Die Nationale Agentur für Eramus+ Hochschulzusammenarbeit steht Ihnen ebenfalls für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail.

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