Ein Dozent diskutiert mit Studierenden im Hörsaal
Lesezeit: 10 Minuten

Erasmus+ Scholarships

Der aktuelle Aufruf ist auf der Webseite des Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Die Einreichungsfrist endet am 28. Mai 2026 um 17:00 Uhr.

Inhaltliche Ausgestaltung des Aufrufs

Der Aufruf zur Erprobung eines europäischen Stipendiensystems zielt darauf ab, exzellente europäische Studierende – insbesondere aus benachteiligten Gruppen – für ein Studium in Europa zu binden und in strategischen Zukunftsfeldern, vor allem im MINT-Bereich, zu fördern.

  • Pilotierung und Evaluation eines neuen europäischen Stipendiensystems
  • Bindung und Förderung europäischer Talente für ein Studium an europäischen Hochschulen
  • Förderung exzellenter Studierender, insbesondere aus benachteiligten sozioökonomischen Gruppen
  • Fokus auf strategische Bildungs- und Wirtschaftssektoren der EU
  • STEM-Schwerpunkte
  • Vorbereitung einer skalierbaren Erasmus+ Stipendieninitiative für die Förderperiode 2028-2034

  • EQF-Niveaus:
    • Level 5 (Short Cycle / tertiäre Berufsbildung)
    • Level 6 (Bachelor)
    • Level 7 (Master)
  • Max. Studiendauer pro Stipendium: 3 Jahre
  • Studienbeginn: ausschließlich Kohorte 2027/2028
  • Joint Study Programmes mit Mobilitätsanteilen ausdrücklich erwünscht

  • Design, Pilotierung und Umsetzung eines Stipendiensystems
  • Auswahlverfahren & Unterstützungsstrukturen
  • Mobilität, Praktika, Mentoring, Industriekooperation
  • Monitoring, Evaluation & Policy-Empfehlungen
  • Mittelverwendung:
    • 90 %: direkte Stipendienkosten (Lebenshaltung, Mobilität, Gebühren etc.)
    • 10 %: Verwaltung & Umsetzung
  • Mindestumfang pro Antrag: mind. 25 Stipendien
  • Max. Stipendium pro Studierenden: 60.000 EUR

  • Wohnsitz in EU-/EWR-Staaten oder Erasmus+ assoziierten Ländern
  • Vollzeitstudierende oder zugelassen zu einem entsprechenden Studium
  • Sehr hohe akademische Leistung
  • Fokus auf Chancengleichheit, Inklusion und Geschlechterbalance

  • Erhöhung der Attraktivität europäischer Studienprogramme
  • Reduktion von Fachkräfte- und Kompetenzlücken
  • Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit
  • Evidenzbasis für ein zukünftiges EU-weites Stipendienprogramm
  • Synergien mit:

Antragstellung

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fördermodalitäten des aktuellen Aufrufs unter der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen.

Der Aufruf richtet sich an folgende Organisationen:

Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen), die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind

Antragstellende müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

Das Budget des Aufrufs beträgt 5 Mio. EUR für eine Förderung von maximal 4 Projekten.

Die maximale EU-Förderung pro Projekt beträgt 1,25 Mio. EUR und deckt damit höchstens 80 % der Gesamtkosten ab. Mindestens 20 % sind durch Eigenmittel zu finanzieren.

  • Mittelverwendung:
    • 90 %: direkte Stipendienkosten (Lebenshaltung, Mobilität, Gebühren etc.)
    • 10 %: Verwaltung & Umsetzung
  • Mindestumfang pro Antrag: mind. 25 Stipendien
  • Max. Stipendium pro Studierenden: 60.000 EUR

Die Dauer der Projekte sollte in der Regel 48 Monate betragen.

Für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt:

  • Mindestens 4 Antragstellende aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern
  • mindestens 4 Hochschulen/ tertiäre VET-Institutionen
  • Industriepartner als assoziierte Partner werden ausdrücklich empfohlen

Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschulen müssen zudem über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen.

Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Projektanträge maximal 120 Seiten (Part B) umfassen dürfen! Zusätzliche Seiten werden nicht berücksichtigt!

Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.

Wichtige Punkte:

  • KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
  • Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
  • Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
  • Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
  • Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken

  • Antragsfrist: 28. Mai 2026, 17 Uhr
  • Begutachtung: Ende Mai – Ende Juli 2026
  • Informationen über die Auswahlergebnisse: November 2026
  • Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung: Februar 2027

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral durch die Europäische Kommission. Eine Auswahlkommission Bewertungsausschuss, die von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Diese werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Anträge, die formal zulässig sind, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Begutachtung informiert und erhalten einen Bewertungsbogen mit detailliertem Feedback. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Auswahlkriterien Mindestpunktzahl Maximalpunktzahl
Relevanz 16 30
Qualität – Projektkonzeption und -durchführung 11 20
Qualität – Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen 11 20
Wirkung 16 30
Gesamtpunktzahl 60 100

Für eine Förderung muss der Projektantrag die erforderliche Mindestgesamtpunktzahl von 60 Punkten und bei allen Auswahlkriterien die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erhalten. Gefördert werden die Anträge mit den besten Bewertungen in absteigender Reihenfolge und in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel.

Unser Informations- und Beratungsangebot

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In unserem E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Politikunterstützung informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Politikunterstützung sowie der Zukunftsorientierten Projekte. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.