Zwei Studierende sprechen auf dem Campus

Mobilität von Einzelpersonen (KA131)

Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen eröffnet Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, neue Kompetenzen zu erwerben und so den europäischen und weltweiten Austausch aktiv zu gestalten.

Allgemeine Information zu KA131 und KA131 International (Outgoingmobilität)

Gefördert werden unter anderem Studien-, Lehr- und Schulungssaufenthalte im Ausland, die durch finanzielle Zuschüsse unterstützt werden. Ergänzend dazu bietet Erasmus+ die Möglichkeit zur Durchführung von Blended Intensive Programmes (BIPs), die kurze physische Mobilitäten mit virtuellen Lernphasen kombinieren.

Seit 2022 steht zudem die Sprachunterstützung Online Language Support im Erasmus+ Programm über die Plattform EU Academy zur Verfügung, um die Förderung von Sprachkompetenz und Spracherwerb der Geförderten im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts zu unterstützen. Mit dem OLS-Sprachkurs können Erasmus+ Geförderte (Studierende, Absolvierende eines Praktikums und Personal) ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und während des Auslandsaufenthalts verbessern.

Nachfolgend finden Sie alle weiteren relevanten Informationen, die Sie als Hochschule bei der Beantragung sowie der Durchführung von Projekten der Förderlinie Mobilität mit Programmländern (KA131 und KA131 International – Outgoingmobilität) unterstützen.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Teilnahmebedingungen und Auswahlverfahren für die einzelnen Programmlinien haben, wenden Sie sich gern an die Ansprechpersonen der NA DAAD unter erasmus-mobilitaet@daad.de oder rufen Sie uns während unserer telefonischen Sprechstunden an.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einzelne Hochschuleinrichtungen, wenn sie
• in einem der insgesamt 33 Programmländer ansässig sind
• über eine Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen

Mobilitätskonsortien, wenn
• die koordinierende Organisation in einem Programmland ansässig ist
• die koordinierende Organisation über eine Akkreditierung verfügt
• alle beteiligten Organisationen aus Programmländern eine gültige ECHE besitzen

 

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfristen finden Sie hier.

 

Was kann beantragt werden?

Mit einem Erasmus+ Projektantrag beantragen Sie die Finanzhilfe für Ihr Mobilitätsprojekt in der Mobilität mit Programmländern (KA131). Die geltenden Förderraten für Studierenden- und Personalmobilität orientieren sich an der Dauer der Mobilitätsphase sowie an den Sätzen für die festgelegten Ländergruppen. Für die internationale Mobilität (KA131 international – Outgoingmobilität) können für Studierenden- und Personalmobilität insgesamt bis zu 20% des bewilligten Projektbudgets verwendet werden. Zudem erhalten Hochschulen Mittel zur organisatorischen Unterstützung (OS-Mittel), die sich nach der Anzahl der bewilligten Mobilitäten richten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Folgende Mobilitätsformate werden mit Erasmus+ Mitteln gefördert:

• Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
• Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP)
• Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) und eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2)
• Personalmobilität zu Schulungszwecken (STT)

Neue Lern- und Lehrformate: Blended Intensive Programmes (BIPs):

Blended Intensive Programmes bieten Lehrenden und Lernenden innovative und kreative Möglichkeiten der internationalen Bildungszusammenarbeit. Ein zentrales Element ist die virtuelle Komponente, die neben mehr Flexibilität auch eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung einer kurzen physischen Mobilitätsphase (5-30 Tage) ermöglicht. Das Format bietet auch denjenigen Studierenden und Hochschulmitarbeitenden die Möglichkeit einer Auslandserfahrung, für die ein längerer Auslandsaufenthalt nicht in Frage kommt.

Detaillierte Erläuterungen zu den Mobilitätsaktivitäten der Förderlinie KA131 finden Sie im Programme Guide der EU-Kommission sowie dem Higher Education Mobility Handbook.

Erasmus+ unterstützt Teilnehmende mit geringeren Chancen zudem über:
• Aufstockungsbeträge (finanzielle Zuschüsse)
• Inclusion support – finanzielle Zusatzförderung über einen Realkostenantrag

Neben den Aufstockungsbeträgen finden Sie weitere Informationen zur finanziellen Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen wie zu vorbereitenden Reisen und Realkostenanträgen auf unserer Webseite.

Informationen zu vorbereitenden Reisen in der Förderlinie KA131 International (Outgoingmobilität) haben wir für Sie bereitgestellt.

 

Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?

• Das vollständig ausgefüllte Antragsformular
• Declaration of Honour (siehe Anleitung zum Antrag: herunterladen, vom Legal Representative unterschreiben lassen, hochladen)
• für private und kirchliche Einrichtungen:
Proof of Financial Capacity, wenn der antragstellenden Organisation über 60.000 Euro bewilligt werden
a) zu mehr als 50 % öffentliche Förderung
b) keine, 50 % oder weniger als 50 % öffentliche Förderung

 

Wie und wo wird der Antrag eingereicht?

Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Teilnahmebedingungen und Auswahlverfahren für die einzelnen Programmlinien haben, wenden Sie sich gern an die Ansprechpersonen der NA DAAD unter erasmus-mobilitaet@daad.de oder rufen Sie uns während unserer telefonischen Sprechstunden an.

 

Erasmus+ Expertinnen und Experten

Zudem informieren und beraten die Erasmus+ Expertinnen und Experten deutsche Hochschulen bei der Umsetzung des Europäischen Bildungsprogramms mit Unterstützung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

 

Monitoring

Die NA DAAD ist gemäß den vertraglichen Vorgaben der Europäische Kommission dazu verpflichtet, verschiedene Monitoring-Maßnahmen im Hinblick auf das Projektmanagement mit den Projektträgern durchzuführen.
Die NA DAAD führt regelmäßig Monitoring-Besuche bei den Projektträgern durch, um die Durchführung von Erasmus+ und das Projekt- und Finanzmanagement zu begleiten. Neben der Begleitung der geförderten Aktivitäten bietet die NA DAAD fortlaufend Beratung und Hilfestellung für die alle deutschen Hochschulen an. Diese kann auch in Form von regionalen Gesprächen stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auch im ECHE monitoring guide.