Drei Studierenden unterhalten sich auf dem Campus

Mobilität mit Partnerländern (KA171)

Das Erasmus+ Programm ermöglicht nicht nur Europäerinnen und Europäern, im Ausland zu studieren, sich fortzubilden und Auslandserfahrungen zu sammeln, sondern seit 2015 auch Teilnehmenden außerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen der Förderlinie KA171 können europäische Hochschuleinrichtungen Mobilitätsvereinbarungen mit Partnereinrichtungen in der ganzen Welt schließen, um Studierende und Personal zu entsenden und zu empfangen. Gefördert werden unter anderem Studien-, Lehr- und Fortbildungsaufenthalte (Outgoing und Incoming), die durch finanzielle Zuschüsse unterstützt werden.

Seit 2022 steht zudem die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm Online Language Support über die Plattform EU Academy zur Verfügung, um die Förderung von Sprachkompetenz und Spracherwerb der Geförderten im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts zu unterstützen. Mit dem OLS-Sprachkurs können Erasmus+ Geförderte (Studierende, Absolvierende eines Praktikums und Personal) ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und während des Auslandsaufenthalts verbessern.

Nachfolgend finden Sie alle weiteren relevanten Informationen, die Sie als Hochschule bei der Beantragung sowie der Durchführung von Projekten der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern (KA171) unterstützen.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Teilnahmebedingungen und Auswahlverfahren für die einzelnen Programmlinien haben, wenden Sie sich gern an die Ansprechpersonen der NA DAAD unter erasmus-mobilitaet@daad.de oder rufen Sie uns während unserer telefonischen Sprechstunden an.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einzelne Hochschuleinrichtungen, wenn sie

Mobilitätskonsortien, wenn

  • die koordinierende Organisation in einem Programmland ansässig ist
  • die koordinierende Organisation über eine Akkreditierung verfügt
  • alle beteiligten Organisationen aus Partnerländern eine gültige ECHE besitzen

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfristen finden Sie hier.

Förderfähige teilnehmende Organisationen sind

  • Hochschulen aus Programmländern mit einer gültigen ECHE
  • Hochschulen aus Programmländern, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind
  • Öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig sind („nicht-akademische Partner”)

Welche Länder können teilnehmen?

  • alle Programmländer und
  • alle Partnerländer weltweit, mit Ausnahme der folgenden Länder: Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat) sowie Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)

Was kann beantragt werden?

Mit einem Erasmus+ Projektantrag beantragen Sie die Finanzhilfe für Ihr Mobilitätsprojekt in der Mobilität mit Partnerländern (KA171). Die geltenden Förderraten für Studierenden- und Personalmobilität orientieren sich an der Dauer der Mobilitätsphase sowie an den Sätzen für die festgelegten Regionen und Länder. Zudem erhalten Hochschulen Mittel zur organisatorischen Unterstützung (OS-Mittel), die sich nach der Anzahl der bewilligten Mobilitäten richten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Folgende Mobilitätsformate werden mit Erasmus+ Mitteln gefördert:

  • Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
  • Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP)
  • Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)
  • Personalmobilität zu Schulungszwecken (STT)

Detaillierte Erläuterungen zu den Mobilitätsaktivitäten der Förderlinie KA171 finden Sie im Programme Guide der EU-Kommission sowie dem Higher Education Mobility Handbook.

Erasmus+ unterstützt Teilnehmende mit geringeren Chancen zudem über:

  • Aufstockungsbeträge (finanzielle Zuschüsse)
  • Inclusion support – finanzielle Zusatzförderung über einen Realkostenantrag

Neben den Aufstockungsbeträgen finden Sie weitere Informationen zur finanziellen Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen wie zu vorbereitenden Reisen und Realkostenanträgen auf unserer Webseite.

Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?

Wie und wo wird ein Antrag eingereicht?

Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.

Die regionale Verteilung des nationalen Budgets orientiert sich an den übergreifenden europäischen Budgetvorgaben für die gesamte Programmgeneration und wird für Deutschland prozentuell berechnet. Die regionalen Budgets für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die regionale Verteilung wird sich voraussichtlich am Vorjahr orientieren.

Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2026 einsehen.

Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2025 einsehen.

Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2024 einsehen.

Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2023 einsehen.

Hochschulen müssen für die Sicherheit ihrer Erasmus+ Geförderten Sorge tragen. Die Entscheidung, ob im Falle aktueller Reisewarnungen Auslandsaufenthalte im Rahmen von Erasmus+ genehmigt werden, obliegt den projektverantwortlichen Hochschulen.

Zur Sicherheitsvorsorge möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:
Geförderte sollten sich zur aktuellen Sicherheitslage im jeweiligen Aufenthaltsland auf dem Laufenden halten: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes können länderspezifisch als E-Mail-Newsletter abonniert werden und/oder die entsprechende App installieren.

In jedem Fall sollten sich Geförderte in die Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Auswärtigen Amtes eintragen. Die Registrierung liegt in der individuellen Verantwortung des Reisenden. Hierüber versendet die deutsche Auslandsvertretung im Bedarfsfall Sicherheitshinweise.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Teilnahmebedingungen und Auswahlverfahren für die einzelnen Programmlinien haben, wenden Sie sich gern an die Ansprechpersonen der NA DAAD unter erasmus-mobilitaet@daad.de oder rufen Sie uns während unserer telefonischen Sprechstunden an.

Erasmus+ Expertinnen und Experten

Zudem informieren und beraten die Erasmus+ Expertinnen und Experten deutsche Hochschulen bei der Umsetzung des Europäischen Bildungsprogramms mit Unterstützung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Monitoring

Die NA DAAD ist gemäß den vertraglichen Vorgaben der Europäische Kommission dazu verpflichtet, verschiedene Monitoring-Maßnahmen im Hinblick auf das Projektmanagement mit den Projektträgern durchzuführen.

Die NA DAAD führt regelmäßig Monitoring-Besuche bei den Projektträgern durch, um die Durchführung von Erasmus+ und das Projekt- und Finanzmanagement zu begleiten. Neben der Begleitung der geförderten Aktivitäten bietet die NA DAAD fortlaufend Beratung und Hilfestellung für die alle deutschen Hochschulen an. Diese kann auch in Form von regionalen Gesprächen stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie auch im ECHE monitoring guide.