Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich
In Kapazitätsaufbauprojekten unterstützen Europäische Hochschulen die Reform und Modernisierung von Hochschulen und Hochschulsystemen in mehr als 150 Drittländern weltweit, die nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziiert sind. Die Zusammenarbeit erfolgt in folgenden Bereichen:
- Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
- Modernisierung der Hochschulverwaltung und des Qualitätsmanagements in Hochschuleinrichtungen
- Förderung von Innovation und Stärkung der Verbindung von Hochschulen mit dem Arbeitsmarkt und mit der Gesellschaft
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden
- Inklusion
- Strukturreformen
Die Förderlinie unterteilt sich in drei Projektbereiche:
Strand 1 – Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
Diese Projekte fördern Kooperationsprojekte mit weniger erfahrenen Hochschulen, kleineren Akteuren und Newcomern aus Drittstaaten mit dem Ziel,
- das Hochschulmanagement und die -verwaltung zu verbessern
- die Qualität und Relevanz der Lehre zu sichern
- Büros für internationale Beziehungen einzurichten oder auszubauen
- den Zugang zur Hochschulbildung für Personen mit geringeren Chancen zu erhöhen
Strand 2 – Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
Diese größer angelegten Projekte fördern durch Peer Learning und den Austausch von Erfahrung und Guter Praxis
- Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen sowie
- Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Katalysatoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden
Strand 3 – Strukturreformprojekte
In Strukturreformprojekten werden die Entwicklung von kohärenten und nachhaltigen Hochschulsystemen in Drittländern unterstützt mit dem Ziel,
- den sozioökonomischen Erfordernissen der Drittländer gerecht zu werden und eine wissensgestützte Wirtschaft (inklusive MINT-Bereich) zu fördern
- erfolgreiche Ergebnisse zu berücksichtigen und auszuweiten (mainstreaming und upscaling)
- Synergien mit existierenden oder geplanten Förderprogrammen zu schaffen
- nationale Behörden und Interessengruppen einzubeziehen (die (Bildungs-)Ministerien der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer müssen an den Strukturprojekten als Partner beteiligt sein).
Strand 1: 200.000-400.000 Euro, zwei oder drei Jahre Projektförderung
Strand 2: 400.000-800.000 Euro, zwei oder drei Jahre Projektförderung
Strand 3: 600.000-1 Mio. Euro, drei oder vier Jahre Projektförderung
Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Ausstattungskosten (nur für Hochschulen aus nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern), Untervertragskosten sowie andere anfallende Kosten (z.B. für Verbreitung, Druck oder Übersetzung).
Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Länder in den Regionen 1, 2 (ausgenommen Belarus), 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11 (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“, Part A). Hochschulen aus diesen Ländern können sowohl als Koordinator als auch als Partner teilnehmen.
Bestimmte Hochschulen und Organisationen in Drittländern unterliegen EU-Sanktionen und dürfen keine Fördermittel erhalten. Auf der Internetseite der Europäischen Union finden Sie einen Link zur „Consolidated list of sanctions“ der EU. Sollten Sie eine Kooperation mit einer der dort aufgelisteten Hochschulen und/oder Organisationen planen, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit der NA DAAD.
Für die beiden Projektbereiche Strand 1 + 2 werden regionale Prioritäten definiert. Antragstellende Einrichtungen müssen im Antrag darstellen, welche Prioritäten das geplante Projekt adressiert. Die geltenden Prioritäten werden im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) unter dem jeweiligen Aufruf veröffentlicht.
Projekte in Strand 3 in den Regionen Asien (5a), Zentralasien (6), Pazifik (8a), Subsahara-Afrika (9), Lateinamerika (10) und Karibik (11) müssen mit den Global Gateway Prioritäten abgestimmt werden. Projekte in Strand 2, die sich mit den vorrangigen Bereichen im Zusammenhang mit dem Global Gateway befassen, werden als besonders relevant angesehen.
Unter Strand 3 wird im Call 2026 zusätzlich ein Strukturreformprojekt mit der Republik Moldau (mit bis zu 2 Mio. €) gefördert: „EU-Moldova Master’s programme in European Affairs“.
Für Projekte der Region 3 (South-Mediterranean Countries) sowie der Region 7a (Middle East) ist auch der Pakt für den Mittelmeerraum relevant.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können von Hochschulen oder von Organisationen von Hochschuleinrichtungen gestellt werden (aus EU-Mitgliedstaaten, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland).
Teilnehmen können ferner Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.
Auch für (Bildungs-)Ministerien ist eine Teilnahme möglich (optional für Strand 1 und 2, verpflichtend für Strand 3).
Die antragstellende Einrichtung stellt den Antrag im Namen des gesamten Konsortiums.
Ein Projektkonsortium besteht aus mindestens je 1 Hochschule aus mindestens 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Drittländern + mindestens 2 Hochschulen aus einem ausgewählten nicht-assoziierten Drittland (Nationales Projekt) bzw. aus jedem der ausgewählten nicht-assoziierten Drittländer (Mehrländerprojekt).
Regionale Besonderheiten der Konsortialstruktur:
- Westlicher Balkan (Region 1): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
- Lateinamerika (Region 10) und Karibik (Region 11): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
Wie und wann reiche ich einen Antrag ein?
Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung sind der allgemeine Erasmus+ Programme Guide, der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen und ggf. zusätzliche Leitfäden zum jeweiligen Aufruf, ggf. auch regionale Prioritäten.
Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) stellt die elektronischen Antragsunterlagen nach Veröffentlichung des Aufrufs im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) zur Verfügung. Die Einreichung des Antrags erfolgt direkt über das Portal der Europäischen Kommission. Erläuterungen zur Handhabung des FTOP finden Sie hier.
In der Regel erfolgt die Antragstellung jährlich. Der Aufruf wird im Herbst veröffentlicht mit einer Antragsfrist im ersten Quartal des Folgejahrs.
Der Call wird im Herbst 2026 erwartet.
Zur Ansicht und Vorbereitung auf die nächste Antragstellung stellen wir Ihnen die Unterlagen der vorherigen Antragsrunde zur Verfügung. Für die Antragstellung müssen Sie jedoch zwingend die Dokumente nutzen, die für den jeweiligen Aufruf im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS BB and LSII).rtf
2026_NUR_ANSICHT_Tpl_Detailed Budget Table (ERASMUS LSII).xlsm
Allgemeine Infoveranstaltung Erasmus+ Zentrale Aktionen am 26.11.2025 (für den Call 2026)
Infoseminar zur Antragstellung Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich am 13.01.2026
Die Frist für die Antragstellung 2026 war am 10.02.2026.
2025_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS BB and LSII).rtf
2025_NUR_ANSICHT_Tpl_Detailed Budget Table (ERASMUS LSII).xlsm
Online Info Session der EACEA am 05. Dezember 2024
Online-Seminar zur Antragstellung Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich am 17.12.2024
Wie erfolgt die Auswahl eines Kapazitätsaufbauprojektes?
Die in Brüssel eingegangenen Vorschläge werden zunächst von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragstellende Einrichtungen, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden zwischen März und Juni des jeweiligen Jahres von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet.
Zu den Bewertungen werden anschließend die EU-Delegationen in den jeweiligen Drittländern konsultiert. Die abschließende Entscheidung wird von der EACEA auf Basis der Empfehlungen des Evaluationsausschusses getroffen. Alle Antragstellenden werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten Ihre Projektidee mit uns besprechen? Gerne können Sie uns über das Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail erreichen.
Sie sind noch unsicher, welche Erasmus+ Projektförderung zu Ihrer Projektidee passt? Dann lassen Sie sich zunächst von unseren einleitenden Fragen und Entscheidungsbäumen Orientierungshilfe geben.
Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte & Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Oder elektronisch per E-Mail.
Kontakt
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YS
Yvonne Schnocks
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Copyright DAADCarina Fazius
Weiterführende Informationen
- EACEA-Webseite Capacity Building in Higher Education
- CBHE Factsheet auf 2 Seiten
- Infoflyer der EU-Kommission zu den Kapazitätsaufbauprojekten
- Erasmus+ Programmleitfaden
- Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP)
- Erasmus+ Project Results Platform
- Auswahlergebnisse Kapazitätsaufbauprojekte ab 2022
- Regional Factsheets on Capacity Building in the field of Higher Education
- Studie der EACEA: Capacity building in the field of higher education at a glance (2015-2020)
- Erklärvideo zum Lump Sum / Pauschalbetrag (Englisch)
- Video Kapazitätsaufbauprojekte (2022)
- Informationsblatt zur Zusammenarbeit mit der Ukraine (Nov. 2025)