Projektteilnehmer

Antragsteller

Der Tempus-Antrag wird von einer Hochschule (aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Tempus-Partnerland) im Namen aller Konsortialpartner gestellt. Die antragstellende Hochschule muss staatlich anerkannt sein. Handelt es sich beim Antragsteller um eine EU-Hochschule, so muss diese im Besitz einer gültigen Erasmus-Hochschulcharta sein.

Weitere Projektteilnehmer (Partner)

Als Partner können neben den oben beschriebenen Hochschuleinrichtungen auch andere Einrichtungen wie Rektoren-, Dozenten- und Studierendenorganisationen, NGOs, Soziapartner oder deren Aus- und Weiterbildungsorganisationen, Handelskammern, Arbeitskammern und Berufsverbämde, Unternehmen und Forschungseinrichtungen teilnehmen. Verwaltungsbehörden und Ministerien sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, jedoch nicht förderfähig.

Nationale und multinationale Projekte

Um eine Tempus-Fördeung beantragen zu können, schließen sich Hochschulen zu einem Konsortium zusammen.

Für nationale Projekte, also Projekte, die nur auf ein Tempus-Partnerland abzielen, müssen sich mindestens drei Hochschulen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten mit mindestens drei Hochschulen aus dem entsprechenden Partnerland zusammenschließen.

Bei Projekten mit Montenegro und dem Kososvo ist auf Grund der geringeren Größe des Hochschulsektors eine Hochschule aus dem jeweiligen Partnerland ausreichend.

Bei Multi-country-Projekten, also Projekten, die Einrichtungen aus mehreren Tempus-Partnerländern miteinschließen, müssen neben den drei Hochschulen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusätzlich jeweils mindestens zwei Hochschulen aus mindestens zwei verschiedenen Partnerländern beteiligt sein.

Stand: 2012-01-23

Aktuelles

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Mobilitätshandbuch ERASMUS

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Nationaler Aufruf

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