Informationen für Neuantragsteller

Der erste obligatorische Schritt für eine Hochschule, um am ERASMUS-Programm teilnehmen zu können, ist, die eigene ERASMUS-Förderfähigkeit als anerkannte Hochschuleinrichtung (Eligibility) feststellen zu lassen.


Die ERASMUS-Förderfähigkeit ist beim für die Hochschule zuständigen Landesministerium (i.d.R. Kultur oder Wissenschaft) festzustellen. Die Bescheinigung der Förderfähigkeit wird vom Landesministerium über die Kultusministerkonferenz an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet. Dieses gibt eine entsprechende Mitteilung an die EU-Kommission.


Auf der Basis der bescheinigten Förderfähigkeit kann eine Hochschule dann bei der EU-Kommission die sogenannte ERASMUS Universitätscharta (EUC) beantragen.

Die EUC ist die Voraussetzung für die Beantragung von ERASMUS-Mobilitätsmitteln beim DAAD und von ERASMUS-Projektmitteln bei der EU-Kommission.

Der (einfache) Antrag dafür ist online per Internet zu stellen. Parallel dazu ist auch ein Papierausdruck mit der Unterschrift der Hochschulleitung nach Brüssel zu schicken. Gemeinsam mit dem Antrag muss ein aktuelles European Policy Statement (EPS) eingereicht werden.


Informationen auf den Internetseiten der Europäischen Kommission:



Stand: 2006-03-29


Warning: preg_match() [function.preg-match]: Unknown modifier 'd' in /var/www/vhosts/eu.daad.de/www/eu/sokrates/serviceseite-hochschulen/05365.html on line 154
Aktuelles

Aktuelle Ausschreibungen

Antragsformulare 2010/11 veröffentlicht! mehr…

ECTS- und DS-Label

Ausschreibung ECTS- und DS-Label veröffentlicht mehr…

Studierendenmobilität

Versicherungsangebote für Studierende, Absolventen, Graduierte und Doktoranden! mehr…