ERASMUS Aktion 2

Mobilität von Studierenden und Hochschuldozenten

Neben den Mobilitätszuschüssen für Studierende können die Nationalen Agenturen in der zweiten Phase von SOKRATES (2000 - 2006) dezentral auch Mobilitätszuschüsse für Dozenten an die Hochschulen vergeben. Die Grundlage für die Vergabe der SOKRATES/ ERASMUS- Mittel an die Hochschulen durch die Agenturen ist der Besitz einer gültigen ERASMUS Universitätscharta.


Die Höhe der von der Nationalen Agentur (in Deutschland der DAAD) an die Hochschulen vergebenen Gesamtzuwendung der Mobilitätszuschüsse für Studierende und Dozenten errechnet sich auf der Basis der im letzten Hochschuljahr tatsächlich entsandten Zahl an SOKRATES/ERASMUS-Studierenden bzw. – Dozenten (past performance).



weitere Informationen:



Stand: 2006-01-17


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