ERASMUS Aktion 1

Europäische Zusammenarbeit von Hochschulen

Die Verwaltung einiger Teile der Aktion 1, die bisher ausschließlich von der Europäischen Kommission bewirtschaftet wurde, ist im Rahmen der Reform des SOKRATES-Hochschulvertrags dezentralisiert worden. Seit dem Hochschuljahr 2003/04 können Hochschulen beim DAAD als Nationale SOKRATES/ERASMUS-Agentur Mittel beantragen, welche sie bei der Entwicklung und Durchführung ihrer europäischen Kooperationsaktivitäten unterstützen sollen.


weitere Informationen:



Die folgenden Teile der Aktion 1 des ERASMUS-Programms werden weiterhin von der Europäischen Kommission verwaltet:


Stand: 2006-02-13


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