Mobilität
Studierende können frühestens nach Abschluss des ersten Studienjahres mit SOKRATES/ERASMUS drei bis zwölf Monate an einer europäischen Gasthochschule studieren (gegebenenfalls in Verbindung mit einem Praktikum). Eine Förderung ist im Laufe des Studiums (bis einschließlich der Promotion) nur einmal möglich.
Ziele:
Diese Maßnahme soll
- die Studierenden in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen
- die Ausbildung an der Gasthochschule bereichern
- die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule fördern
- die Gesellschaft allgemein bereichern, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene junge Leute als zukünftige Akademiker herangebildet werden
- einen Teil der Mobilitätskosten tragen und es den Studierenden dadurch ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu verbringen, den sie sich sonst finanziell nicht leisten könnten.
Leistungen:
- Auslandsstudium von 3-12 Monaten (zwischen dem 01.07. eines Jahres und dem 30.09. des Folgejahres) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie in Bulgarien, Rumänien und in der Türkei.
- Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (maximal 200 € monatlich)
- für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Die Studierenden sind in einem Studiengang einer Hochschule eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt
- die Studierenden haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen
- das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar
- die Studierenden sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder / bzw. sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Staatsangehörige aus Luxemburg oder Liechtenstein werden ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert
- die Studierenden haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen
- die Studierenden besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
Die Auswahl der Studierenden und die Vergabe eines Mobilitätszuschusses erfolgt durch die deutsche Heimathochschule. Interessierte Studierende wenden sich an das Akademische Auslandsamt ihrer Hochschule oder an ihren Fachbereich. Dort werden auch Bewerbungstermine und Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens bekanntgegeben.
Stand: 2006-03-20