Curriculumentwicklungsprojekte

Intensiv Programme (IP)

Ziel:
Behandlung von Fachthemen in einer multinationalen Umgebung (Studierende und Lehrende), die sonst nicht oder nur von einer sehr begrenzten Zahl von Hochschulen angeboten werden. Den Dozenten wird ein Forum für den Meinungsaustausch über Lehrinhalte und neue Lehrplanansätze sowie zur Erprobung neuer Lehrmethoden in einem internationalen Lehrumfeld geboten.



Kriterien der Förderungsberechtigung:
Die Intensivprogramme sollen mindestens 10 Werktage und höchstens drei Monate dauern. Ein Intensivprogramm kann als einmalige Maßnahme oder auch als eine in zwei oder maximal drei aufeinanderfolgenden Jahren stattfindende Veranstaltung durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Wiederholung ist, dass jedes Jahr andere Gruppen teilnehmen und/oder unterschiedliche (möglicherweise aber verwandte) Themen behandelt werden. Der Zuschuss ist jährlich zu beantragen. Es müssen Studierende und Lehrkräfte von mindestens drei Partnerländern teilnehmen. Dabei müssen mindestens zehn Studierende aus denjenigen Ländern kommen, in denen das IP nicht durchgeführt wird. Das Studierenden-Lehrenden-Verhältnis (Richtwert 5 Studierende pro Lehrkraft) muß eine aktive Beteiligung der Studierenden an der Lehrveranstaltung gewährleisten. Projekte die aus Forschungsaktivitäten oder Konferenzen bestehen, kommen für eine Förderung nicht in Betracht.



Bezuschussung:
Die Zuschüsse können verwendet werden für folgende Kosten: Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Lehrkräfte und Studierende für die Teilnahme am IP, Kosten für die Organisation oder die Evaluierung des Programms. Ausgaben in Verbindung mit der Erstellung, Übersetzung und Verbreitung von Informationen und Lehrmaterialen können ebenfalls angesetzt werden.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Zahl der teilnehmenden Hochschulen und Personen. Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 75% der zuschussfähigen Projektkosten.



Antragstellung:
Anträge für ein Intensivprogramm können jährlich gestellt werden. Sie sind jeweils zum 1. März an die Exekutivagentur in Brüssel zu richten. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Hochschule im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitätscharta ist.

Die aktuellen Antragsunterlagen (Leitfaden, jährlicher Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen, Antragsformular) sind auch auf der Internetseite der EU-Kommission abrufbar.


Projekte zur gemeinsamen Entwicklung von Hochschullehrplänen (PROG, MOD)

Ziel:
Die Verbesserung der Qualität der Lehre und die Stärkung der europäischen Dimension sollen durch die Förderung der gemeinsamen Entwicklung von Hochschullehrplänen erreicht werden, indem Fachwissen und neue Erkenntnisse von Hochschulen verschiedener Länder zusammengeführt werden. Ein besonderer Stellenwert kommt dabei der Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu.



Kriterien der Förderungsberechtigung:
Es müssen Hochschulen aus mindestens drei Teilnahmeländern mitwirken. Die Europäische Kommission legt großen Wert auf eine ausgewogene geographische Verteilung der Partnerschaft. Besonders beachtet werden Maßnahmen der Lehrplanentwicklung, die Unternehmen mit einbeziehen und dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit der Absolvent/innen zu verbessern. Projekte, in denen neue Medien wie CD-ROM oder interaktiver Unterricht per Internet sinnvoll zum Einsatz kommen, werden besonders gefördert.


Die früher gesondert geförderten Projekte zur Verbreitung von neuen Curricula (DISS) sind seit 2003/04 integraler Bestandteil der geförderten ERASMUS-Projekte. Geeignete Mittel zur Verbreitung, z.B. "Marketingstrategien" und konkrete Pläne der Hochschule zur Verankerung des Curriculums im Lehrplan der Hochschule müssen im Antrag für ein CD-Projekt enthalten sein und sind eine grundlegende Fördervoraussetzung. Darüber hinaus soll von der Hochschule dargestellt werden, welche Schritte zur Akkreditierung bereits zum Zeitpunkt der Beantragung vorgesehen sind.


Bezuschussung:
Zuschüsse für Projekte zur Lehrplanentwicklung werden für maximal drei (bei den Modulen bis zu zwei) Jahre bewilligt. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an den geplanten Projektaktivitäten. Der Zuschuss beträgt maximal 75% der zuschussfähigen Projektkosten. Er kann verwendet werden für Personalkosten, direkte Kosten (z.B. Fahrt- und Aufenthaltskosten, Ausgaben für Ausrüstung) und Allgemeinkosten. Im Antrag ist ein detaillierter Arbeitsplan und ein Finanzplan zu erstellen.

Die Maßnahmen im einzelnen:

  • Projekte zur gemeinsamen Entwicklung von Studiengängen für das grundständige Studium oder das fortgeschrittene Studium (PROG)

    Ziel:
    Im Rahmen dieser Maßnahme arbeiten Partnerhochschulen aus verschiedenen (mindestens drei) teilnehmenden Staaten zusammen, um Änderungen oder Anpassungen bestehender Studiengänge vorzunehmen oder auch um gemeinsam neue Lehrpläne (für das grundständige Studium, aber auch für Master- Studiengänge und die Doktorandenausbildung) zu erstellen.

    Kriterien der Förderungsberechtigung:
    Es sind genaue Angaben zur Veränderung bestehender oder zum Aufbau neuer Studiengänge erforderlich. Bei der Entwicklung von ein- bis zweijährigen Master-Studiengängen sollte eine Bedarfsanalyse eingereicht werden, darüber hinaus sollen die Projektpartner Absprachen zur Implementierung der veränderten/neu entwickelten Studiengänge und der dort erworbenen Qualifikationen treffen.

    Bezuschussung:
    Die PROG-Projekte können für maximal drei Jahre von der EU-Kommission unterstützt werden. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den geplanten Projektaktivitäten. Im Bewilligungsjahr 2005 betrug die durchschnittliche Förderung der ausgewählten Projekte 43.000 EUR pro Jahr.  


  • Projekte zur gemeinsamen Entwicklung europäischer Module einschließlich fachspezifischer Sprachmodule (MOD)

    Ziel:
    Bei der Entwicklung europäischer Module sollten sich die Hochschulen bemühen, für möglichst viele Fachrichtungen eine europäische Dimension in die Lehrplanentwicklung einzubringen, damit einem großen Teil der Studierenden eine europäische Perspektive in den Studienfächern geboten werden kann.

    Kriterien der Förderungsberechtigung:
    Es muß nachgewiesen werden, daß es sich bei den vorgeschlagenen Modulen um Innovationen für die beteiligten Hochschulen handelt, und dass sie sich auf einen Großteil der Studierenden der betreffenden Fachrichtungen auswirken werden. Die Module müssen als fester Bestandteil in die jeweiligen Studiengänge eingebunden werden. Bei den fachspezifischen Sprachmodulen werden vorrangig Anträge berücksichtigt, die auf die am wenigsten verbreiteten und unterrichteten Sprachen der Europäischen Union ausgerichtet sind.

    Bezuschussung:
    Die MOD-Projekte können von der EU-Kommission maximal zwei Jahre gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den geplanten Projektaktivitäten. Im Bewilligungsjahr 2005 betrug die durchschnittliche Förderung der ausgewählten Projekte 42.000 EUR pro Jahr.


Antragstellung:
Anträge für Projekte zur gemeinsamen Entwicklung und Verbreitung von Hochschullehrplänen (PROG, MOD) sind jeweils zum 1. März an die Exekutivagentur in Brüssel zu richten. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Hochschule im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitätscharta ist. Die aktuellen Antragsunterlagen (Leitfaden, jährlicher Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen, Antragsformular) sind auch auf der Internetseite der EU-Kommission abrufbar.



Thematische Netze

Ziele:
Das Hauptziel der Thematischen Netze ist die Definition und Entwicklung einer europäischen Dimension innerhalb eines bestimmten Studienfachs oder anderer Fragen von gemeinsamem Interesse durch die Kooperation von Hochschulen, Hochschulfakultäten oder –fachbereichen. Diese Kooperation sollte, wenn möglich, auch bestehende Hochschulverbände, Fachgesellschaften und (bestehende) Berufsverbände sowie andere sozioökonomisch wichtige Partner im öffentlichen und privaten Sektor sowie ggf. auch Studentenorganisationen einbeziehen. Die Zusammenarbeit innerhalb der Thematischen Netze sollte Ergebnisse zeigen, die im betreffenden Bereich eine nachhaltige und weitgreifende Auswirkung auf die Hochschulen innerhalb ganz Europas haben. Deshalb müssen Thematische Netze auch Partner aus allen teilnahmeberechtigten Ländern einschließen.

Die Thematischen Netze sollten im einzelnen folgendes anstreben:

  • Sicherstellung einer hohen Qualität in der europäischen und thematischen Zusammenarbeit
  • Bewertung des innovativen Charakters der Lehrplanentwicklung in bestimmten Fachrichtungen durch den Vergleich der Curricula, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der europäischen Dimension und der verstärkten Verbreitung dieser Lehrpläne
  • Förderung innovativer Lehrmethoden und –materialien
  • Unterstützung für die Entwicklung gemeinsamer Studiengänge und Fachkurse, insbesondere für Fächer, die in der europäischen Hochschulkooperation unterrepräsentiert sind
  • Erstellung von Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität im gewählten Fachbereich
  • Erzielung von Synergien mit anderen SOKRATES-Aktivitäten, insbesondere Lehrplanentwicklungsprojekten
  • Verbreitung von qualitativ hochwertigen Projekten, um den zusätzlichen Wert von Kooperationsaktivitäten zu steigern
  • Förderung des Dialogs zwischen Hochschulen und der Gesellschaft insgesamt


Auswahlkriterien und Prioritäten:
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen Projekte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen von einem Netz durchgeführt werden, dem Hochschulfakultäten aus allen Ländern, die zur Teilnahme am SOKRATES-Programm berechtigt sind, angehören.
  • Alle teilnehmenden Hochschulen müssen nachweisen, dass sie das Projekt unterstützen.


Besonders berücksichtigt werden Projekte, die

  • eine engere Zusammenarbeit zwischen bestehenden nationalen Verbänden verschiedener Länder fördern,
  • eine gezielte und differenzierte Kooperation mit Hochschulverbänden, Fachgesellschaften und Berufsverbänden, anderen sozioökonomisch wichtigen Partnern und ggf. mit Studentenvereinigungen vorsehen.


Koordination und Management:
Für jedes Projekt ist eine der teilnehmenden Hochschulen als Koordinator zu benennen.


Finanzielle Unterstützung:
Projekte können je nach vorgeschlagener Aktivität maximal 3 Jahre lang gefördert werden. Wird eine Förderung von mehr als einem Jahr angestrebt, so muß die antragstellende Hochschule ihrem Antrag einen Arbeits- und Kostenplan für die gesamte Projektdauer beifügen.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach Projektgröße und –umfang.


Antragstellung:
Voranträge für Thematische Netzwerke sind jeweils zum 1. November an die Exekutivagentur in Brüssel zu richten. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Hochschule im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitätscharta ist. Antragsteller, die bei der Vorauswahl erfolgreich sind, müssen dann bis zum 1. März einen Vollantrag stellen. Die aktuellen Antragsunterlagen (Leitfaden, jährlicher Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen, Antragsformular) sind auch auf der Internetseite der EU-Kommission abrufbar.


Stand: 2006-05-24

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