Mobilität

SOKRATES/ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die von der Europäischen Kommission eine Universitätscharta erhalten haben. Die Dozenturen sollen die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, ihr Lehrangebot bereichern und Fachwissen der Dozenten anderer europäischer Länder an die Studierenden der Gasthochschule vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.

Die Lehraufenthalte müssen 5 Tage oder mindestens 8 Unterrichtsstunden umfassen.

Eine Gastdozentur kann an einer ERASMUS-Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie in Bulgarien,  Rumänien und in der Türkei durchgeführt werden.


Ziele:
Die Maßnahme soll

  • Dozenten die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung verschaffen
  • Hochschulen ermutigen, Umfang und Inhalt ihrer Lehrangebote zu verbreitern und zu bereichern
  • Studierenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können, die Möglichkeit zu geben, von Kenntnissen und Fachwissen der Dozenten von Hochschulen aus anderen europäischen Ländern zu profitieren
  • die Verbindungen zwischen den Hochschulen in verschiedenen Ländern festigen
  • den Austausch von Fachwissen und Erfahrung hinsichtlich verschiedener pädagogischer Methoden fördern



Förder- und Auswahlkriterien:

  • Dozenten, die an einer Partnerhochschule lehren, müssen in den Fachbereich bzw. in die Fakultät der Gasthochschule vollständig eingebunden werden.
  • Der Lehraufenthalt an der Partnerhochschule muss 5 Tage bzw. mindestens 8 Unterrichtsstunden betragen, kann aber auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden. Es soll sich um Lehraufträge handeln, welche zur Heraushebung der europäischen Dimension oder zur Ausweitung des Studienangebotes der Hochschule beitragen können.
  • Mobilitätszuschüsse können nur an Dozenten vergeben werden, die an einer deutschen Hochschule angestellt sind, und die Staatsangehörigkeit der EU-Staaten oder von Staaten, welche Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum oder der assoziierten Länder sind, besitzen  bzw. die als Asylberechtigte oder Staatenlose anerkannt sind und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.



Die Auswahl der geförderten Dozenten obliegt den Hochschulen selbst. Bei der Auswahl sollen bevorzugt Anträge von Dozenten berücksichtigt werden, die

  • die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben
  • dazu genutzt werden können, die Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten zu festigen und auszuweiten sowie künftige Kooperationsprojekte zwischen der Heimat- und Gasthochschule vorzubereiten.



Finanzielle Unterstützung:
Die Mobilitätszuschüsse der EU verstehen sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Der Betrag, der aus EU-Mitteln pro Person und Woche gezahlt werden kann, beträgt in der Regel 800 EURO. Bei längeren Lehraufenthalten beträgt die maximale Fördersumme in der Regel 2000 EURO.
Dozenten mit einer Behinderung können zusätzliche Mittel beantragen.



Antragstellung:

Antrag auf Mobilitätszuschüsse für Dozenten können von Hochschulen, die im Besitz einer gültigen ERASMUS Hochschulcharta sind, bis zum 31. März eines Jahres für das folgende Hochschuljahr beim DAAD eingereicht werden.

Interessierte Dozentinnen und Dozenten können ihre Anträge für eine Gastdozentur und einen Mobilitätszuschuss beim Akademischen Auslandsamt ihrer Hochschule stellen. Dort werden auch Bewerbungstermine und Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens bekanntgegeben.


Stand: 2006-02-13

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