ERASMUS Universitätscharta (EUC) / Förderfähige Hochschulen
Obligatorische Bedingung für die Förderung einer Hochschule durch den DAAD ist die erfolgreiche Beantragung der ERASMUS Universitätscharta (EUC) bei der EU-Kommission. Diese Charta berechtigt Hochschulen bei ihrer Nationalen Agentur ERASMUS-Mittel zu beantragen.
Der Austausch von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal erfolgt auf Basis einer vorab zwischen den beteiligten Einrichtungen zu schließenden Kooperationsvereinbarung (bilateral agreement). Hierfür müssen beide Einrichtungen im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitätscharta sein.
Teilnahmeländer
Derzeit sind am Programm ERASMUS 33 Länder beteiligt: Alle 27 Mitgliedstaaten der EU, die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei sowie seit Juni 2011 Kroatien und die Schweiz.
Download:
Hochschuljahr 2010/2011: Liste der Hochschulen aller ERASMUS-Länder (inkl. Kroatien) mit gültiger EUC.
Hochschuljahr 2011/2012: Liste der Hochschulen aller ERASMUS-Länder mit gültiger EUC.
NEU: Ergebnisse der EUC-Ausschreibung 2012 veröffentlicht
Die Exekutivagentur der Europäischen Kommission hat die Ergebnisse der aktuellen EUC-Antragsrunde (Frist war der 31. Mai 2011) bekanntgegeben.
Stand: 2011-12-07









