Teilnahmevoraussetzungen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Hochschulen und andere Einrichtungen bzw. Konsortien für die Vermittlung von ERASMUS-Studierendenpraktika können für die ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Fördermittel beantragen.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Obligatorische Bedingung für die Förderung einer Hochschule ist die erfolgreiche Beantragung einer ERASMUS Universitätscharta (EUC) bei der EU-Kommission. Im Anschluss daran können ERASMUS-Mobilitätsmittel beim DAAD beantragt werden. Möchte die Hochschule auch Praktika fördern, muss eine erweiterte EUC beantragt werden.

Teilnehmende Einrichtungen erhalten für die Organisation der Mobilität aus ERASMUS-Mitteln einen Pauschalbetrag für jede geförderte Person. Damit sind u.a. Informationsveranstaltungen, sprachliche Vorbereitung und Betreuung finanzierbar.

 

Förderbedingungen

Um am ERASMUS-Programm teilzunehmen, müssen Studierende, Dozenten oder sonstige Mitarbeiter der antragstellenden Einrichtung Bürger eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren.  Dozenten und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Die Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Behinderung) ist ausdrücklich erwünscht und kann bei Bedarf mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden. 

Stand: 2011-07-27

Aktuelles

Aktuelle Ausschreibungen

Antragsunterlagen 2012/13: Praktika-Konsortien, Intensivprogramme, Externe Experten mehr…

Mobilitätshandbuch ERASMUS

Veröffentlichung des Mobilitätshandbuch 2012 der NA-DAAD für das ERASMUS Programm mehr…

Nationaler Aufruf

Veröffentlichung des Nationalen Aufrufs 2012 der NA-DAAD für das ERASMUS Programm mehr…