ERASMUS-Auslandsstudium (SMS)
Europäische Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern, um so ihre Berufsaussichten zu verbessern. Dabei lernen sie das akademische System einer Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.
Nach Abschluss des ersten Studienjahres im Heimatland können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich der Promotion gefördert werden.
Derzeit sind am Programm ERASMUS 33 Länder beteiligt: Alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei sowie die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen. Seit 1. Juni 2011 können auch Aufenthalte in der Schweiz und in Kroatien mit ERASMUS gefördert werden.
Vorteile eines ERASMUS-Aufenthalts
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 300,- Euro im Monat
- Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung - dabei ist auch die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs (EILC) in sogenannten "seltener gesprochenen Sprachen" möglich
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Voraussetzungen
- Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung hat. Heimat- und Gasthochschule sind dazu im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitätscharta (EUC).
Information und Bewerbung
Information und Beratung gibt es direkt an Ihrer Hochschule im Akademischen Auslandsamt oder bei den ERASMUS-Koordinatoren. Auch die Bewerbung für ein ERASMUS-Stipendium erfolgt direkt an der eigenen Hochschule.
Stand: 2011-07-27









